Dr. Karl Müller, Präsident der Lebenshilfe Wien, nimmt zu den Äußerungen der Ethikkommission des Bundeskanzlers Stellung.
Als einen der wesentlichen Kritikpunkte wird hervorgehoben, dass die Zulassung der PID behinderte Menschen zwingen würde, ihr Dasein zu rechtfertigen.
Behinderung wird von der Ethikkommission mit lebensunwert gleichgesetzt, diese Zuschreibung geschieht von außen und entbehrt damit jeder Grundlage.
Bedenklich ist vor allem der Versuch einen Indikationenkatalog definieren zu wollen, anhand dessen für oder gegen eine Geburt entschieden wird.
Übersehen wird dabei, dass die Beurteilung von Behinderung relativ ist und von behinderten Personen nicht per se als Problem gesehen wird, sondern vielmehr die abwertenden und feindlich eingestellten gesellschaftlichen Reaktionen darauf.
Durch die von außen antizipierte Gleichsetzung mit Leiden der Eltern durch ein behindertes Kind wird dieses höher bewertet als der Wunsch des Kindes, zu leben.
Der Gesellschaft wird gleichzeitig suggeriert, einer leidfreien Gesellschaft näher zu kommen, wesentlich ändern würde sich allerdings nur die Chance behinderter Menschen, ihr Leben als lebenswert zu empfinden.
„Der Gesetzgeber sollte ein ausdrückliches Verbot der PID im Fortpflanzungsmedizingesetz verankern und damit ein Zeichen setzen, dass der Lebenswert von Menschen mit Behinderung nicht zur Disposition stehen darf“, so Dr. Müller.