Gesetzlich verankerte Diskriminierung

Diskussionsveranstaltung zur sogenannten "Eugenischen Indikation"

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Der Berufsverband der BehindertenbetreuerInnen veranstaltete am 3. Mai 2000 eine Diskussionsveranstaltung zur sogenannten „Eugenischen Indikation“, einem Passus in der Fristenregelung, der die Möglichkeit festlegt, ein Kind nach dem dritten Schwangerschaftsmonat abzutreiben, wenn „eine ernste Gefahr besteht, daß das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde“ (§ 97 StGB).

Theresia Haidlmayr, Behindertensprecherin der Grünen, und Edeltraud Gatterer, Behindertensprecherin der ÖVP, stellten sich dem streckenweise ausgesprochen emotional geführten Diskurs am Podium.

Einig waren sich beide Frauen lediglich in einem Punkt: „Die Frauen wissen nicht, was diese Untersuchungen (gemeint sind pränatale Untersuchungen, Anm. d. Red.) für sie bedeuten könnten“.

Theresia Haidlmayr tritt dafür ein, pränatale Diagnostik zu verbieten, die der Fahndung nach behindertem Leben diene: „Die Frauen werden alleingelassen. Sie müssen sich am Ende noch rechtfertigen, warum sie das Kind bekommen haben. Die pränatale Diagnostik macht Sinn nur für jene, die sich NICHT zu behindertem Leben bekennen wollen.“

Für Edeltraud Gatterer liegt das Problem andernorts: „Den wenigsten meiner Kollegen ist es bewußt, daß diese Möglichkeit der Abtreibung (wegen möglicher Behinderung des Kindes über die Dreimonatsfrist hinaus, Anm.) besteht. Ich nehme die Ärzte in die Pflicht – es wird nur negativ beraten, das geht nicht an.“

Während allerdings Haidlmayr sich eindeutig zur Fristenregelung bekannte, blieb Gatterer kryptisch: „Ich werde mich für die Streichung dieser diskriminierenden Bestimmung im § 97 StGB einsetzen. Aber ich kann nicht sagen, wie sich die Diskussion entwickelt. Es kommt sicher zu einer Debatte über die Fristenlösung, aber es muß dennoch zu einer Streichung der eugenischen Indikation kommen.“

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