Gesetzliche Regelungen für geflüchtete Menschen mit Behinderungen in Deutschland unzureichend

Durch den Angriff Russlands auf die Ukraine wurde schnell klar, dass eine gesetzliche Verankerung von klaren Regelungen für die Identifizierung von geflüchteten Menschen mit Behinderungen und ihrer Bedarfe im Kontext des Aufnahmeverfahrens essenziell ist.

Deutsches Institut für Menschenrechte
Deutsches Institut für Menschenrechte

Das Deutsche Institut für Menschenrechte berichtet, dass die meisten geflüchteten Menschen aus der Ukraine zwar eine bessere rechtliche Ausgangssituation als Menschen aus anderen Ländern haben, die in Deutschland Schutz suchen, jedoch in den oben genannten Bereichen immer noch Mängel bestehen.

Keine gesamtheitliche Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle für die UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte, meint dazu, dass durch die Aufnahme von geflüchteten Menschen aus der Ukraine strukturelle Probleme in Deutschland noch präsenter geworden sind.

Eine gesamtheitliche Umsetzung der menschen- und europarechtlichen Vorgaben zur Identifizierung und bedarfsgerechten Unterbringung von besonders schutzbedürftigen geflüch­teten Menschen, wie z.B. Menschen mit Behinderungen, gäbe es nämlich nicht, so Schlegel. (Siehe)

Besonders schwer trifft dies Menschen mit „unsichtbaren“ Behinderungen, wie etwa jene mit einer Lernbehinderung. Man erkennt ihre Bedarfe oft nicht.

Seit 1. Juni 2022 Sozialleistungen für geflüchtete Menschen aus der Ukraine

Die Gesundheitsversorgung von geflüchteten Menschen aus der Ukraine ist gemeinhin umfassender als jene von anderen geflüchteten Menschen.

Sie erhalten seit dem 1. Juni 2022 Sozialleistungen wie anerkannte Flüchtlinge, jedoch bekommen sie behinderungsbedingte notwendige Leistungen nur nach behördlichem Ermessen und aufwendiger Beantragung, so Schlegel. Daher wäre hier dringend ein verbindlicher Rechtsanspruch zu formulieren.

„Menschenrechtlich ist es dringend geboten, die Bedarfe aller geflüchteten Menschen, und zwar unabhängig von ihrem Herkunftsland, festzustellen und sie angemessen zu versorgen“, plädiert Schlegel.

Die Situation in Österreich

In Österreich sieht die Situation ähnlich kritisch aus, denn ukrainische Flüchtlinge mit Behinderungen haben laut Stand von Ende April 2022 keinen Zugang zu Leistungen aus der Behindertenhilfe.

Der Dachverband „Berufliche Integration“ (dabei austria) hat deswegen einen offenen Brief an die politischen Entscheidungsträger*innen in den Bundesländern und auf Bundesebene gerichtet, in dem ein systematischer Zugang zu den Leistungen der Länder gefordert wird.

Deutschland wie Österreich sind durch die UN-Behindertenrechtskonvention die Verpflichtung eingegangen, die Rechte von geflüchteten Menschen mit Behinderungen zu wahren und umzusetzen.

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