Gesucht: Ganzheitliche Behindertenpolitik in Österreich!

Diskussionen um die Anliegen der Menschen mit Behinderung nicht mehr konstruktiv!

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Bereits 1993 wurde im Behindertenkonzept der österreichischen Bundesregierung festgelegt, dass die österreichische Behindertenpolitik auf einer ganzheitlichen Sicht des Menschen beruhen muss. Eine umfassende Integration sollte die körperlichen, geistigen, psychischen und sozialen Bedürfnisse von behinderten Menschen gleichermaßen berücksichtigen.

Populistische Aktionen leider vordergründig
Seit dem Jahr 1993 ist einiges passiert – vieles davon lässt allerdings vermuten, dass manche politische Entscheidungsträger mehr Wert auf populistische Maßnahmen, denn auf die gemeinsame Umsetzung einer Gesamtvision legen.

Im Jahr 1999 hat ein bekannter österreichischer Sozialexperte darauf hingewiesen, dass der österreichische Sozialstaat eher das Produkt von Ad-hoc-Lösungen für unmittelbar anstehende Probleme, als das Ergebnis eines sozialpolitischen Gesamtkonzeptes sein dürfte. Daran hat sich seither leider nicht viel zum besseren geändert.

Behindertenpolitik soll Teilnahme am gesellschaftlichen Leben sichern
Zu den positiven Entwicklungen im Bereich der Behindertenpolitik gehören zwei Fakten, die für behinderte Menschen einen wesentlichen Schritt in Richtung selbstbestimmtes Leben darstellen:

Zum einen ist dies das Pflegegeldgesetz aus dem Jahr 1993, welches dazu dienen soll, einkommensunabhängig behinderungsbedingte Mehraufwendungen abzudecken. Die Höhe des Pflegegeldes orientiert sich am vorhandenen Hilfs- und Unterstützungsbedarf; der sich daraus ergebende Stundensatz ist bei weitem nicht hoch genug, um alle benötigten Leistungen entsprechend zuzukaufen. Die Tatsache, dass das Pflegegeld seit seiner Einführung nur einmal valorisiert wurde, verschärft dieses Missverhältnis entsprechend.

Zum anderen wird im Jahr 1997 im Artikel 7 der Bundesverfassung die lang ersehnte Antidiskriminierungsklausel aufgenommen, wodurch die Gleichstellung zu einem höchstrangigen Grundrecht wird. Damit ist der Grundstein für die Forderung nach einem Gleichstellungsgesetz gelegt.

Derzeit wird gerade ein neuer Entwurf dieses Behindertengleichstellungsgesetzes diskutiert. Aus Sicht der Betroffenen weist er noch viele Mängel auf, die unter anderem auch damit zusammenhängen, dass viele Kompetenzen im Behindertenbereich auf Länder- und Gemeindeebene liegen und ein Bundesgesetz in diesem Bereich nicht eingreifen kann. (Anmerkung: Es gibt keinen einheitlichen Kompetenztatbestand des Behindertenwesens in der österreichischen Rechtsordnung. Damit wird dieses Thema zu einer Querschnittsmaterie, das in ca. 100 unterschiedlichen Bundes- und Landesgesetzen geregelt ist.) Auch diese Tatsache wurde bereits im Behindertenkonzept angesprochen und festgelegt, dass seine Umsetzung des Zusammenwirkens aller betroffenen Ebenen, also auch der Länder und Gemeinden, bedarf.

Die Taten sprechen leider (auch) gegen „Gleichstellung“
Auf der anderen Seite wurden Menschen mit Behinderung in den letzten Jahren finanziell konsequent beschnitten. Es seien hier nur Beispiele wie die Ambulanzgebühr, Selbstbehalte bei Spitalsaufenthalten, die Besteuerung der Unfallrente (welche zwischenzeitlich wieder aufgehoben ist), die teilweise Streichung der Befreiung von Fernseh- und Rundfunkgebühr, sowie die derzeit in Diskussion befindliche Streichung der Telefongrundgebühr erwähnt.

Politisches Bewusstsein zum Thema „Integration“
All diese „Probleme“ wären Nebenfronten, könnten sich alle politisch Verantwortlichen endlich wirklich zu ihrer Verantwortung für das Wohlergehen dieser Personengruppe bekennen. Chancengleichheit und umfassende Teilhabe bedeuten, dass gleiche Startvoraussetzungen und Rahmenbedingungen für alle Menschen gelten. Dazu braucht es einerseits einen finanziellen Ausgleich und andererseits den umfassenden Abbau von Barrieren.

Behinderte Menschen sind bereit, Verantwortung für ihr Leben zu übernehmen und ihren Pflichten wie auch jeder andere Staatsbürger nachzukommen. Sie haben es leid, im Zusammenhang mit „Missbrauchsdiskussionen“ ewig als Schmarotzer dargestellt zu werden.

Der ÖZIV fordert
Die längst fällige Valorisierung / Erhöhung des Pflegegeldes sowie die Umsetzung eines, nach den Bedürfnissen der Betroffenen gestalteten Gleichstellungsgesetzes würde behinderte Menschen in eine gleichberechtigte Situation versetzen – eine „normale“ Ausganglage für die Wahrnehmung aller Recht und Pflichten eines Bürgers in einem fortschrittlichen Europa!

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