Gewalt an Frauen mit Behinderungen

Im ersten Beitrag des Video-Podcasts des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte widmet sich die Wissenschaftlerin Sabine Mandl dem Thema Gewalt an Frauen mit Behinderungen

Ludwig Boltzmann Institut Menschenrechte
Ludwig Boltzmann Institut Menschenrechte

Der Videoblog Menschenrechtscouch des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte möchte einen möglichst niederschwelligen Zugang zu menschenrechtlichen Fragestellungen bieten und über die Arbeit des Instituts berichten.

In Folge 1 des Videoblog geht es um das Thema Gewalt an Frauen mit Behinderungen. Die Wissenschaftlerin Sabine Mandl stellt das EU-Projekt „Zugang von Frauen mit Behinderungen zu Opferschutzeinrichtungen bei Gewalterfahrungen“ vor, das von 2013 bis 2015 von Österreich gemeinsam mit Deutschland, Großbritannien und Island durchgeführt wurde.

Auch spricht sie in diesem Zusammenhang über die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

UN-Konvention und Gewaltprävention

BIZEPS hat Sabine Mandl noch vertiefende Fragen gestellt.

BIZEPS: Was war der Auslöser für das EU-Projekt?

Sabine Mandl: Im Vorfeld des EU-Projekts verdeutlichten bereits andere Studien, wie die repräsentative Studie: „Lebenssituationen und Belastungen von Frauen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen in Deutschland“ (Schröttle/Hornberg 2013), dass Frauen mit Behinderungen im Vergleich zu nicht-behinderten Frauen einem viel höheren Gewaltrisiko ausgesetzt sind.

Die in Österreich vorhandenen Gewaltschutzgesetze sehen aber vor, dass alle von Gewalt betroffenen Frauen den gleichen Anspruch auf Unterstützungsleistungen bei Gewalt haben. Wir wollten mit dem EU-Projekt herausfinden, ob Frauen mit Behinderungen von diesem Recht wie Frauen ohne Behinderungen gleichermaßen Gebrauch machen können.

BIZEPS: Warum ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Bereich Gewaltprävention wichtig?

Sabine Mandl: Die UN-BRK enthält viele Rechte und Ansätze, die Menschen mit Behinderungen vor Gewalt schützen und ihnen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Die menschenrechtlichen und normativen Voraussetzungen wären hierfür vorhanden, jedoch mangelt es noch an der praktischen Umsetzung in Richtung volle gesellschaftliche Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Hier sind noch viele Anstrengungen und vor allem politischer Wille gefordert.

Insbesondere verweist Mandl in diesem Zusammenhang auf Artikel 3 Allgemeine Grundsätze der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. „Darin werden alle wesentlichen Voraussetzungen benannt, damit Menschen mit Behinderungen ihre Menschenrechte voll und gleichberechtigt ausüben können.“

Videoblog: Gewalt an Frauen mit Behinderungen

Über den Videoblog

Warum es diese Videoblog gibt, beantwortet das Boltzmann Institut für Menschenrechte (BIM) folgendermaßen:

Das BIM, Wien, ist ein wissenschaftliches Institut, das sich dem Thema „Menschenrechte“ widmet und dabei sowohl die wissenschaftlichen Erkenntnisse in die Praxis übersetzen als auch Erkenntnisse aus der Praxis für die wissenschaftliche Arbeit fruchtbar machen möchte (Translation).

Um interessierten Menschen einen niedrigschwelligen Zugang zum Thema Menschenrechte und zu der Arbeit der Expertinnen und Experten am BIM zu ermöglichen, hat das Institut einen Videopodcast mit Gebärdensprachdolmetscherin gestartet.

Im Rahmen dieses audio-visuellen Formats werden fortlaufend kurze Videos online gestellt, in denen entweder Expertinnen und Experten aus dem BIM mit ihren Tätigkeitsschwerpunkten vorgestellt oder Menschenrechte mit thematischen Schwerpunkten erörtert werden.

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