Jahr der Menschen mit Behinderung: Kündigungsschutz lockern, Dienstverhältnisse mit Arbeitskräfte-Verleihern ausbauen
„Trotz eines schwierigen Umfeldes im zweiten Quartal konnten sich die Betriebe aus Gewerbe und Handwerk behaupten und die leicht positive Entwicklung konnte fortgesetzt werden“, betonte heute, Mittwoch, der Obmann der Bundessparte Gewerbe und Handwerk, Georg Toifl, in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Leiter der KMU-Forschung Austria, Walter Bornett, und dem Geschäftsführer der Bundessparte, Helmut Heindl. Der „wesentliche Wirtschaftsfaktor“ der Sparte liege angesichts des anhaltend stabilen Beschäftigungsstandes auf der Hand.
Aktiv ist die Sparte auch im „Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderung“. Derzeit beschäftigt jeder 10. Betrieb aus Gewerbe und Handwerk Menschen mit Behinderung, wobei der Anteil der Betriebe, der Arbeitsplätze für Behinderte anbieten, mit steigender Betriebsgröße zunimmt. Trotzdem leisten gerade jene Betriebe, die aufgrund der gesetzlichen Situation nicht dazu verpflichtet wären (weniger als 25 Mitarbeiter), einen überproportional großen Anteil bei der Beschäftigung behinderter Menschen. Um den Anteil von behinderten Arbeitnehmern weiter zu erhöhen, drängt das Gewerbe auf eine Lockerung des erhöhten Kündigungsschutzes.
„Für Behinderte kann dieser Kündigungsschutz selbst das größte Hindernis darstellen. Und die Beendigung eines Dienstverhältnisses kann sich im Anlassfall für einen Unternehmer bis zu zwei Jahre hinziehen“, so Toifl.
Gleichzeitig schlägt die Sparte vor, Modelle mit Arbeitskräfteüberlassern zu forcieren. Dadurch werde eine enge Zusammenarbeit zwischen Verleihern und Betrieben möglich und Ausbildungskonzepte könnten gemeinsam festgelegt werden. Weitere Forderungen: Für Klein- und Mittelbetriebem unter 25 Mitarbeitern, die freiwillige Behinderte einstellen, sollte ein finanzieller Anreiz – vergleichbar mit der Lehrlingsausbildungsprämie – von 1.000 Euro geschaffen werden. Die Kosten für Arbeitsplatzadaptierungen sollen voll als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden können.
Außerdem bedarf es einer raschen Umsetzung der integrativen Berufsausbildung für Jugendliche mit Behinderung.