Parlament

Glaser: Österreichs Entwicklungszusammenarbeit legt verstärktes Augenmerk auf behinderte Menschen

Einstimmiger Beschluss des parlamentarischen EZA-Unterausschusses

Die Anliegen behinderter Menschen sollen in der Entwicklungszusammenarbeit verstärkt berücksichtigt werden. Erfreut über diesen einstimmigen Beschluss des parlamentarischen EZA (Entwicklungszusammenarbeit)-Unterausschusses zeigte sich Abg. Franz Glaser, ÖVP-Sprecher für Entwicklungszusammenarbeit, heute, Donnerstag. „Zwischen Entwicklung einerseits und der Benachteiligung behinderter Menschen andererseits besteht eine fatale Wechselwirkung. Das soll in der österreichischen EZA-Politik künftig intensiver berücksichtigt und mit überlegt werden“, betonte Glaser.

Die Ziele des österreichischen EZA-Gesetzes würden damit gezielt weiterentwickelt. „Österreich war eines der ersten Länder Europas, das die Berücksichtigung behinderter Menschen in seinem EZA-Gesetz verankert hat“, erinnerte Glaser. Im heute gefassten Beschluss werden die Außenministerin, der Finanzminister, die Innenministerin und die Gesundheitsministerin aufgefordert, in bestimmten ressortspezifischen Programmen die Anliegen behinderter Menschen weiter zu entwickeln und auch auf internationaler Ebene stärker zur Sprache zu bringen.

„Behinderung und Entwicklungszusammenarbeit ist eine politische Querschnittsmaterie, die viele politische Bereiche berührt. Nur wenn die Politik diesen Aspekt berücksichtigt, können die UN-Millenniumsziele erreicht werden und Chancengleichheit entstehen. Diesem integrativen Ansatz sind die vier Fraktionen im Unterausschuss durch ihre Entschließung gerecht geworden“, betonte der Abgeordnete.

Einen besonderen Dank richtete Glaser an die Nicht-Regierungsorganisationen, die sich in den Vorbereitungsprozess zu diesem Beschluss intensiv eingebracht haben. Die Erfahrung und Kompetenz von Organisationen wie „Licht für die Welt“ seien für die Politik enorm wertvoll.

Der Beschluss des Unterausschusses wird nun an den Außenpolitischen Ausschuss des Nationalrats zur weiteren Behandlung übermittelt.

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