Gleichstellungsveranstaltung faktor i 060608

GLEICH = STELLUNG

Die Herausforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes an die berufliche Integration; ExperInnenimpulse und Workshops am 9. Juni 2006 in Wien. Eine Veranstaltung von WUK faktor i.

„Gleichstellung darf nicht nur am Papier bestehen, sondern muss auch in den Köpfen aller stattfinden“, leitete Martin Ladstätter, BIZEPS – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben, seinen Beitrag zu dieser Veranstaltung ein.

Im Jänner 2006 ist das neue Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft getreten und auch Teile des Behinderteneinstellungsgesetzes wurden novelliert. Durch dieses Gesetz haben Menschen mit Behinderung nun auch die Möglichkeit, sich gegen Diskriminierung zur Wehr zu setzen. Zudem soll ihnen die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft gewährleistet und die Möglichkeit zu einem selbstbestimmten Leben erhöht werden.

Impulsreferate

Das WUK faktor i lud dazu 3 ExpertInnen zu Impulsreferaten ins AMS in der Wiener Redergasse. Mehr als 60 Interessierte aus dem Fachbereich der beruflichen Integration, Betroffene sowie UnternehmerInnen nahmen an der Veranstaltung teil und arbeiteten im Anschluss gemeinsam mit den ReferentInnen in Workshops.

Das Gesetz, so Frau Dr. Andrea Schmon (Bundessozialamt Landesstelle Wien), stellt eine juristische Verankerung des Gleichstellungsgedanken dar. Ende des Jahres werden die ersten Ergebnisse in Bezug auf die praktische Umsetzung des Gesetzes vorliegen. Bisher scheint der eingeschlagene Gesetzesvollzug bei möglichen Verstößen ein geglückter.

Nach Einbringen eines Schlichtungsantrags beim zuständigen Bundessozialamt wird versucht, im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens eine Lösung herbeizuführen. Im Zuge dessen muss Mediation als Lösungsstrategie angeboten werden. Erst in letzter Konsequenz werden die Gerichte eingeschaltet.

Ladstätter warnt in diesem Zusammenhang davor, unvorbereitet in eine Schlichtung zu gehen. Ohne eine gute Vorbereitung steigt der Betroffene mit einer hohen Wahrscheinlichkeit schlecht aus dem Verfahren aus. Gerade Wirtschaftsbetriebe holen sich professionelle Unterstützung vor der Schlichtung. Schlecht vorbereitete Verfahren könnten zudem zu Präzedenzfällen führen, die massive Auswirkung auf viele Betroffene haben.

Die Impulsreferate bildeten mit ihren Inhalten:

  • die gesetzliche Grundlage (Dr. Andrea Schmon, Bundessozialamt)
  • das Gesetz aus der Sicht der Betroffenen (Martin Ladstätter, BIZEPS)
  • das Gesetz in der Zusammenarbeit mit UnternehmerInnen (Hans Rieger, HRM)

den Auftakt der Veranstaltung.

Workshops gingen ins Detail der Materie

In den darauf folgenden Workshops gingen die ReferentInnen mit den TeilnehmerInnen ins Detail der Materie: Ob nun ein Mensch mit Lernschwierigkeiten, dem eine Ausbildung/Maßnahme von einem öffentlich geförderten Träger verweigert wird, mit einer Entschädigung rechnen kann? Welche Verbesserungen sind für den „Status“ von Menschen in Beschäftigungstherapie zu erwarten?

Diese und viele andere offene Fragen werden erst mit den Ergebnissen der ersten Schlichtungen beantwortet werden können. Weiters wurden die Chancen sowie die Risken des Gesetzes und des Verbandsklagewesens in den ersten beiden Workshops diskutiert. Im dritten Workshop entbrannte eine Diskussion um die Abgrenzung von Integrationsberatung und Unternehmerservice.

Fazit des intensiven Arbeitsvormittages am AMS war, dass die Gleichstellung und Nicht-Diskriminierung alle betrifft und das neue Gesetz einen konstruktiven Schritt in diese Richtung bedeuten kann. Das Publikum forderte dazu auf, das Thema nicht aus den Augen zu verlieren und weitere Impulse zu diesem Thema zu setzen.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich