ENAR fordert eine bessere Rechtstellung für Nicht-EU-BürgerInnen, zum Beispiel die Streichung der Staatsbürgerschaftsausnahme in der Antirassismus-Richtlinie
ENAR, das Europäische Netzwerk gegen Rassismus, hat sein drittes „General Policy Paper“ zur Verbesserung der Rechte von Drittstaatsangehörigen veröffentlicht. Neben der Asyl- und Migrationspolitik ist auch der Anwendungsbereich des Antidiskriminierungs-Richtlinien angesprochen.
Antidiskriminierungsrecht muss alle BewohnerInnen der EU schützen!
Unter dieser Überschrift stellt ENAR drei Forderungen auf:
- In Artikel 3 Abs 2 der Antirassismus-Richtlinie soll die sogenannte „Staatsbürgerschafts-Ausnahme“, die unterschiedliche Behandlung von Drittstaatsangehörigen aufgrund der Staatsbürgerschaft zulässt, gestrichen werden.
- Der Diskriminierungsschutz, den EU-BürgerInnen genießen, soll auf Drittstaatsangehörige ausgedehnt werden.
- Die Europäische Staatsbürgerschaft soll allen Menschen, die einige Jahre legal in der EU gelebt haben, zukommen.
Auf österreichischer Ebene argumentiert der Klagsverband ähnlich: Die Staatsbürgerschaftsausnahme soll auf das sogenannte „Fremdenrecht“ beschränkt sein, diese Ausnahme muss aber an das internationale Recht, insbesondere die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), gebunden sein. Außerdem sollte die bestehende Rechtssituation klarer formuliert werden: Die Staatsbürgerschaftsausnahme darf nur im Rahmen menschenrechtskonformer Gesetze ausgeübt werden. Keinesfalls bietet sie Privaten die Möglichkeit, unter Bezugnahme auf die Staatsangehörigkeit rassistisch zu diskriminieren.
Das „General Policy Paper Nr. 3″ in englischer Sprache zum Download.