Gleichbehandlungsgesetz: Gremien fehlen

Seit Juli 2004 ist in Österreich das neue Gleichbehandlungsgesetz in Kraft. Die dazugehörigen Gremien fehlen noch immer.

Dieter Schindlauer
ZARA

Der Klagsverband kritisiert, dass die im Gleichbehandlungsgesetz vorgesehene Schaffung zweier Gleichbehandlungssenate, sowie die Bestellung von zwei Gleichbehandlungsanwälten im Frauen- und Gesundheitsministerium, durch Bundesministerin Maria Rauch-Kallat (ÖVP) noch immer nicht erfolgt ist.

Dies kritisiert der Obmann des Klagsverbands, Mag. Dieter Schindlauer gegenüber der APA, und erwähnt, dass sich das erste Diskriminierungsopfer am 4. Jänner 2005 an die Gleichbehandlungskommission gewandt habe. Laut Gesetz müsse der Antrag innerhalb eines Monats behandelt werden. So wie es aussieht, wird dies nicht geschehen und dies sei ein „gesetzeswidriger Zustand“.

Die zwei Senate seien zwar grundsätzlich bestellt – so Schindlauer – allerdings gebe es noch keinen Vorsitzenden.

Das Frauen- und Gesundheitsministerium hat aber keine Eile und gibt gegenüber der APA bekannt, dass es viele Bewerbungen gegeben habe und die Bestellung noch im ersten Quartal des Jahres erfolgen soll.

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