Gleichberechtigung bei Wahlen: Nordrhein Westfahlen hat ersten Schritt gemacht

Was sich Frauen vor gut einem Jahrhundert erkämpft haben, dafür müssen viele Menschen mit Behinderungen in Deutschland sogar heute noch kämpfen.

Schild: Zum Wahllokal
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Die Rede ist vom Wahlrecht. In Deutschland sind nämlich Menschen, die in allen Angelegenheiten Betreuung brauchen, von den Wahlen ausgeschlossen.

Ein unhaltbarer Zustand für Behindertenverbände und ein eindeutiger Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention.

Nordrhein Westfahlen geht mit gutem Beispiel voran

Schon 2016 hat Nordrhein Westfahlen das Wahlverbot im Rahmen des Inklusionsgesetzes abgeschafft. Bei der Landtagswahl am 14. Mai 2017 sollen dort erstmals auch jene Menschen mit Behinderung wählen dürfen, die bisher von den Wahlen ausgeschlossen waren. Ein längst überfälliger Teilerfolg.

Schon im Vormonat wies Bundesbehindertenbeauftragte Verena Bentele auf die dringend erforderliche Aufhebung des Wahlverbotes für vollbetreute Menschen mit Behinderungen hin.

Ob bald auch andere Bundesländer diesem guten Beispiel folgen werden, ist bisher noch offen.

Auch in Österreich gab es Tendenzen, das Wahlrecht einzuschränken

Harald Vilimsky (FPÖ) sprach sich im letzten Jahr gegen ein Wahlrecht für besachwaltete Personen aus. In einem Artikel der Presse sprach er diesen die Kompetenz zu wählen ab.

„Ein Gutteil weiß im Extremfall nicht, wie sie heißen und wissen nicht, dass demokratische Wahlen stattfinden“, so Vilimsky. Er forderte, dass ein Gericht entscheiden sollte, ob jemand wählen kann oder nicht. Wenn es um die Einschränkung des Wahlrechts geht, findet man immer wieder das Argument, dass dann andere Personen wie Betreuerinnen und Betreuer oder Familienangehörige Einfluss auf die Stimmabgabe nehmen würden.

Der Möglichkeit der Beeinflussung kann man aber durch Barrierefreiheit und andere unterstützenden Maßnahmen entgegenwirken. Bisher ist Österreich seinem Standpunkt treu geblieben, und hat sich nicht von den Fürsprecherinnen und Fürsprechern einer Einschränkung des Wahlrechts beeinflussen lassen.

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