Gleiche Rechte – Gleiche Chancen, Behindertengleichstellungsgesetz

Unter diesem Titel hielt die Parlamentsfraktion der SPÖ am 3. März 2004 eine Enquete ab.

SPÖ-Enquete 040303
Petra Spiola

Bei der Enquete ging es um die Erfahrungen mit dem deutschen Behindertengleichstellungsgesetz und einen ersten öffentlichen Austausch über den seit kurzem vorliegenden Vorentwurf eines österreichischen Behindertengleich­stellungsgesetzes.

In seinem Einleitungsreferat sprach der Parteivorsitzende, Abg.z.NR Dr. Alfred Gusenbauer über die Grundsätze der SPÖ in der Behindertenpolitik, zu denen u.a. auch der Vorrang der mobilen Hilfe vor stationären Angeboten gehört. Weiters sprach sich der Parteivorsitzende für die Verbesserung der Zugänglichkeit öffentlicher Einrichtungen und Verkehrsmittel für behinderte Menschen aus.

Aufhorchen ließ Martin Ladstätter bei seinem Referat „Was ein gutes Behinder­tengleichstellungsgesetz beinhalten muss“ mit seiner Feststellung, dass der vom Sozialministerium abgelieferte Vorentwurf eines Gesetzes einem Loch im Fundament eines kompletten Hauses entspricht (siehe auch Beitrag: „Was ein gutes Behindertengleichstellungsgesetz beinhalten muss“).

Über die „Erfahrungen mit dem Behin­dertengleichstellungsgesetz in Deutschland“ referierte Karl Hermann Haack, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen und Mitglied der SPD-Bundestagsfraktion. Haack bezeichnete die seinerzeitige Entscheidung, in ein Gleichstellungsgesetz nur den öffentlich-rechtlichen Teil hereinzunehmen, als sehr problematisch.

Das deutsche Gesetz beinhaltet zahlreiche Änderungen auch in anderen Gesetzen wie z.B. im Gaststättengesetz, den Wahlgesetzen, der Eisenbahnbau- und Betriebsvereinbarung u.v.a.m.

Kerninhalte des Gesetzes sind u.a. eine umfassende Definition des Begriffs „Barrierefreiheit“, die Gleichstellung der Österreichischen Gebärdensprache mit der Lautsprache, das Verbandsklagerecht und das Instrument der sogenannten Zielvereinbarungen, mit dem die Deutschen aber bisher keine guten Erfahrungen gemacht haben. Geplant ist die Schaffung eines zivilrechtlichen Antidiskriminierungsgesetzes.

In weiteren Referaten wurde der Vorentwurf zu einem österreichischen Behin­dertengleichstellungsgesetz, die Integration behinderter Menschen in die Arbeitswelt sowie die Erwartungen an ein Behindertengleichstellungsgesetz behandelt.

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