Gleiches Recht für alle – keine Diskriminierung der Diskriminierung

Menschenrechtsorganisationen wenden sich mit Appell an den Gleichbehandlungsausschuss

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Ein ägyptischer Staatsbürger will in Wien in eine Disco, wird vom Türsteher aber als Ausländer beschimpft und nicht hineingelassen. Dieser Mann hat die Möglichkeit, wegen Diskriminierung aufgrund seiner Herkunft zu klagen und die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die Österreich für solche Fälle in seinen Gesetzen vorgesehen hat, auszuschöpfen. Wäre derselbe Mann aufgrund seiner sexuellen Orientierung, seiner Religion oder seines Alters diskriminiert worden, hätte er keine gesetzliche Handhabe.

Fehler im System?

Ja, wenn es nach Menschenrechtsorganisationen geht. Es handle sich hier um eine Diskriminierung der Diskriminierung, bringen es Klagsverband, ZARA und HOSI Wien heute bei einem Pressegespräch auf den Punkt. Die gesetzlich festgelegten Diskriminierungsgründe (ethnische Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter, Geschlecht, sexuelle Orientierung) würden ohne nachvollziehbaren Grund in zwei Klassen eingeteilt. Während Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts oder der ethnischen Herkunft laut Gleichbehandlungsgesetz verboten sind, gilt dies außerhalb der Arbeitswelt nicht für die anderen Gründe.

Klagsverband, ZARA und HOSI Wien richten sich deshalb mit einem dringenden Appell an die Mitglieder des Gleichbehandlungsausschusses:

  • Der Schutz vor Diskriminierung muss für alle gelten!
  • Die Hierarchisierung der Diskriminierungsgründe im Gleichbehandlungsgesetz muss beseitigt werden!

Mit der Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes, die am Donnerstag in einer ersten Sitzung des Gleichbehandlungsausschusses behandelt wird, bietet sich die historische Chance, die willkürlich erscheinende und nicht nachvollziehbare Hierarchisierung der Diskriminierungsgründe abzuschaffen. Interessantes Detail am Rande: Die Regierungsparteien hatten die Ausweitung des Diskriminierungsschutzes bereits im Oktober 2010 als Regierungsvorlage beschlossen. Dass es dazu jetzt doch nicht kommen soll, sondern lediglich die Frage der Einkommenstransparenz im Zentrum des überarbeiteten Gesetzes steht, wird von den Menschenrechtsorganisationen als Armutszeugnis gesehen: „Menschenrechte müssen für alle gelten,“ lautet das einheitliche Credo.

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