ÖAR: "Europäisches Jahr der Menschen mit Behinderungen 2003" muss Nachhaltigkeit beweisen!
Das „Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen 2003“ ist gestern in Österreich im Rahmen einer Abschlussgala zu Ende gegangen. Zahlreiche Veranstaltungen, Kampagnen und Initiativen sowie die verstärkte Medienarbeit des ORF haben den Focus in diesem Jahr verstärkt auf das Thema „Behinderung“ gelegt. Ein selbstverständlicher Teil der Gesellschaft sind Menschen mit Behinderungen aber noch lange nicht.
„Solange wir in Österreich noch kein Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz haben, sind BürgerInnen mit Behinderung in ihren Rechten längst noch nicht gleichberechtigt“, bringt ÖAR Präsident Dr. Klaus Voget die Lage auf den Punkt: Denn auch nach diesem Schwerpunkt-Jahr ist etwa die freie Berufswahl für behinderte ArbeitnehmerInnen noch immer bloße Theorie, können PatientInnen mit Behinderungen noch immer aufgrund baulicher Barrieren und anderer Zugangshindernisse nicht den Arzt ihrer Wahl aufsuchen und sind generell aufgrund architektonischer Hindernisse von Teilen des öffentlichen Lebens ausgeschlossen.
Rückschritte sind mittel- und langfristig auch im Bildungsbereich zu befürchten; denkt man an die mit 1. Dezember stattgefundenen Pensionierungen von allein 3.000 LehrerInnen in Wien. Auch die Gebärdensprache ist offiziell noch immer nicht anerkannt.
Auch Diskriminierungen behinderter ÖsterreicherInnen gehören noch lange nicht der Vergangenheit an. Der Artikel 7 Bundesverfassungsgesetz, der vorsieht, dass niemand aufgrund seiner Behinderung diskriminiert werden darf, muss endlich mit Leben erfüllt werden – das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz ist das geeignete Instrumentarium dazu.
Die ÖAR wird in Zusammenarbeit mit dem Sozialministerium das Jahr 2003 auf seine Ergebnisse hin überprüfen.