„Gleichheitswidrige“ Gesetzesreparatur

Der Standard: Härtefallregelung zur Unfallrentenbesteuerung von SPÖ und Grünen heftig kritisiert

Eine Frau im Rollstuhl mit Gipsbein wird von einer Ärztin begutachtet.
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„Die von der SPÖ beim Verfassungsgerichtshof eingebrachte Beschwerde gegen die Besteuerung der Unfallrenten sei davon „nicht einmal berührt“, sagte SP-Bundesgeschäftsführerin Doris Bures am Donnerstag. Die „Härtefallregelung“ schaffe neue Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten. Auch Sozialexperte Wolfgang Mazal befürchtet durch die Bezugnahme auf das Gesamteinkommen Ungerechtigkeiten.“ berichtet „Der Standard“.

Bures bekräftigte die Forderung der SPÖ nach ersatzloser Aufhebung der Unfallrentenbesteuerung. „Für den Grünen Bundessprecher Alexander Van der Bellen ist die vorgestellte Härtefälleregelung „eindeutig gleichheitswidrig“. Entweder sei die Unfallrente „Einkommensbestandteil, oder nicht“. Wenn sie es ist, dann sei sie der Lohn- beziehungsweise Einkommenssteuer zu unterziehen. Wenn nicht, sei sie ein Schadenersatzanspruch und deshalb auch nicht zu besteuern, meinte Van der Bellen.“, so die Tageszeitung.

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