Ansicht Behindertengleichstellungsgesetz

Gleichstellung: Bauliche Barrieren bleiben bestehen

Eine der größten Schwachstellen des Behindertengleichstellungsgesetzes ist der fehlende Unterlassungsanspruch. Hier muss der Gesetzgeber dringend nachbessern, fordern Expertinnen und Experten übereinstimmend.

Behindertenvertreter orten auch nach einem Jahr Lücken im Behindertengleichstellungsgesetz, berichtet der ORF-Steiermark. In der Steiermark gab es im Vorjahr 22 Schlichtungsanträge. Acht davon endeten mit einer Einigung, erläutert Elke Niederl von der Schlichtungsstelle des Bundessozialamtes in der Steiermark.

Nur Schadenersatz aber keine Beseitigung der Barriere

„Werden bauliche Hindernisse festgestellt, handelt es sich um eine Diskriminierung. Dann können zwar schadenersatzrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden, es ist aber nicht vorgesehen, dass die Barriere verschwinden muss“, sagt Niederl gegenüber dem ORF. Ein weiteres Problem ist laut Elke Niederl, dass das Behindertengleichstellungsgesetz nur für den Bund gilt, das Baurecht aber in den Bereich der Länder fällt.

Eine Gleichstellung sei durch das neue Gesetz bei weitem nicht erreicht worden, sagt der Präsident der steirischen Behindertenhilfe, Dr. Franz Wolfmayr und hält fest: „Wir sind nicht einmal soweit, dass wir ein klares Bild haben, wo behinderte Menschen überhaupt diskriminiert werden.“

„Auffallend ist, dass die meisten Anfragen und Anträge zum Arbeitsrecht kommen, hier kommt es auch zu weniger Einigungen als sonst“, sagt die Schlichtungsreferentin, die generell der Meinung ist, dass das Gesetz einige Verbesserungen gebracht hat.

Problembereich: Baugesetze

Laut DI Oskar Kalamidas vom Referat für barrierefreies Bauen gibt es zurzeit neun unterschiedliche Baugesetze, in denen die barrierefreien Maßnahmen unterschiedlich geregelt seien. Derzeit ist eine harmonisierte Baurichtlinie in Ausarbeitung, die für ganz Österreich gelten soll, aber im Detail umstritten ist.

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0 Kommentare

  • „Nur Schadenersatz aber keine Beseitigung der Barriere“ Auch dies ist schon lange bekannt und ist angeblich bei der Gesetzesfindung am Wirtschaftsflügel der ÖVP gescheitert. Da ist radikal ein Umdenken gefordert. Jedoch bin ich mir nicht mehr sicher, ob die SPÖ das reparieren will. An Salzburg (SPÖ Landeshauptfrau) und NÖ (ÖVP Landeshauptmann) sind bis jetzt die 15A Vereinbarungen bzgl. barrierefreier Mindeststandards in den Landesbauordnungen gescheitert.