Gleichstellung für Menschen mit Behinderungen

Ein klarer politischer Auftrag an die Regierung Schüssel!

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Die ÖAR stimmt dem vorliegenden Entwurf zu, weil er den zentralen Kern der als Gesamtpaket zu sehenden Gleichstellungsmaßnahmen bildet.

Die Schaffung eines österreichischen Bundesbehindertengleichstellungsgesetztes gilt als klarer politischer Auftrag der Staatsbürger mit Behinderungen an die Regierung Schüssel – daran erinnert die ÖAR einmal mehr anlässlich des „Europäischen Tages der behinderten Menschen“ am 3. Dezember.

ÖAR-Präsident Dr. Klaus Voget: „Die ÖAR stimmt dem von Bundesminister Haupt und dem Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz vorgelegten Entwurf für ein Behindertengleichstellungsgesetz zu, weil es den zentralen Kern der als Gesamtpaket zu sehenden Gleichstellungsmaßnahmen bildet. Ihn grundsätzlich abzulehnen, weil konkrete Inhalte damit noch nicht erfasst werden, wäre politisch das falsche Signal!“

Wichtiger ist in dieser Phase für die ÖAR, bisher eher unbeteiligte Gruppierungen – darunter einige Bundesministerien und die Länder – an den Verfassungsauftrag zu erinnern, „die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten“.

So sind etwa Bestimmungen für „Inklusiven Unterricht“, aber auch das Recht, in Gebärdensprache unterrichtet zu werden, in den Schulunterrichts- und Schulorganisationsgesetzen, Bestimmungen zur Barrierefreiheit in den Bauordnungen oder Bestimmungen des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs in den jeweiligen Bundes- und Landesgesetzen zu regeln. Voget: „Dies ist Sache der jeweiligen zuständigen Gesetzgeber und kann auch nicht nur von einem Ministerium beigebracht werden.“

Ein realistisches Ziel ist es, dass bis zur Beschlussfassung des derzeit vorliegenden Gesetzesentwurfes weitere, noch fehlende einfachgesetzliche Novellen oder Gesetzesentwürfe ausgearbeitet werden oder zumindest gleichzeitig mit der Beschlussfassung klare Arbeitspläne mit Fristsetzungen für die noch zu behandelnden Materien vorliegen.

Seit 1992 wird alljährlich der 3. Dezember zum „Europäischen Tag der behinderten Menschen“ erklärt. Der Europäische Tag bietet die Möglichkeit, für die Thematik zu sensibilisieren und die europäische Kooperation zugunsten der Belange behinderter Menschen zu fördern.

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