Gleichstellung jetzt!

BehindertenaktivistInnen setzen sich seit Jahren für ein Behindertengleichstellungsgesetz ein

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Der Kampf behinderter Menschen um Gleichstellung und gegen Diskriminierungen dauert an: Schon seit Jahren fordern AktivistInnen ein Gleichstellungsgesetz, das diskriminierende Verhaltensweisen, denen behinderte Menschen im Alltag häufig ausgesetzt sind, klagbar machen soll. Am Mittwoch, dem 25. September 2002, treffen BehindertenaktivistInnen zur ersten Plenarsitzung des „Forum Gleichstellung“ zusammen.

Tatsächlich sind die Barrieren, die behinderte Österreicherinnen und Österreicher im Alltag vorfinden, vielfältig und berühren alle Lebensbereiche. Am offenkundigsten, auch für nichtbehinderte BürgerInnen, sind sie im baulichen Bereich: Stufen als sichtbares Hindernis für RollstuhlfahrerInnen (statt Rampen und Aufzügen), fehlende (oder für RollstuhlbenützerInnen unzulänglich konstruierte) Aufzüge zu U-Bahnen und Tiefgaragen oder Toilettenlagen, die nicht benutzbar sind.

Aktuellstes Beispiel einer gesetzlicher Diskriminierung behinderter Menschen ist der im Sommer abgeschlossene Gruppenpraxen-Vertrag, der die Zugänglichkeitsfrage zu Arztpraxen in einer Weise regelt, die für mobilitätseingeschränkte PatientInnen die freie Arztwahl nach wie vor nicht ermöglicht. Im Bildungsbereich und im Erwerbsleben setzen sich die Diskriminierungen fort: Die schulische Integration behinderter Kinder -seit Jahren laufen hier ausgesprochen erfolgreich verlaufende Schulversuche – ist gegenwärtig nur bis inklusive der 8. Schulstufe gesichert.

Der Zugang zum Arbeitsleben wird durch rechtliche und faktische Barrieren erschwert; die Arbeitslosenrate behinderter Menschen liegt gegenwärtig bei 25 %.

Nicht zu vergessen die Eugenische Indikation: Wird während einer Schwangerschaft die Diagnose „Behinderung“ gestellt, so ist es möglich, das behinderte Kind bis knapp vor der Geburt abzutreiben.
Deutschland und auch die Schweiz sind hier schon weiter: In Deutschland ist seit Mai das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen in Kraft und in der Schweiz wird es ab 1.1.2003 ein Behindertengleichstellungsgesetz geben. Europaweit ist eine sogenannte Nichtdiskriminierungsdirektive der Europäischen Kommission in Ausarbeitung, die als Vorgabe für Nationale Gleichstellungsrichtlinien dienen soll.

Die (neue) österreichische Bundesregierung ist aufgefordert, entsprechende Maßnahmen für ein nationales Gleichstellungsgesetz zu treffen. 2003, das „Europäische Jahr behinderter Menschen“, sollte als Chance und Aufforderung verstanden werden, hier endlich Schritte in Richtung Gleichstellungsgesetz zu setzen.

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