Gleichstellung: Schwierige Phase der Verhandlungen

Der intensive und schwierige Verhandlungsreigen mit allen betroffenen Interessengruppen um die so wichtigen Details eines schlagkräftigen Behindertengleichstellungsgesetzes hat begonnen.

Gleichstellung jetzt!
BIZEPS

Im Jänner 2004 versandte das Sozialministerium einen Entwurf für ein Behindertengleichstellungs- und ein Schlichtungsstellengesetz sowie den Novellierungsvorschlag zum Behinder­teneinstellungsgesetz in Vorbegut­achtung; die Vorbegutachtungsfrist endete am 19. März.

Die Beteiligung an diesem Vorbegut­achtungsverfahren war rege; neben den Stellungnahmen der Interessenvertretungen der behinderten Menschen langten auch zahlreiche Stellungnahmen von Ministerien, Landesregierungen und den Sozialpartnern ein. Sehr viele dieser Stellungnahmen waren sehr ablehnend und forderten eine drastische Verschlechterung des ohnehin mageren Entwurfes.

3 Gespräche – kein nennenswertes Ergebnis
Im Mai 2004 fanden nun eine Reihe von Verhandlungen zu diesem Vorbegut­achtungsentwurf statt.

Am 5. Mai 2004 waren die Bundesländer eingeladen ihre Sicht der Dinge darzulegen. Einig war man sich schluss­endlich nur darin, dass österreichweit einheitliche Standards der Gleichstellung in den verschiedenen Sachgebieten, wie z. B. Bauen, Verkehr oder Schule gelten sollen. Die Länder schlugen vor über Staatsverträge zwischen Bund und Ländern nach Artikel 15a der Bundesverfassung zu verhandeln.

Am 17. Mai 2004 waren die Sozialpartner eingeladen, ihren Standpunkt zum vorliegenden Vorbegutachtungsentwurf kundzutun. Seitens der Arbeitnehmervertretungen (ÖGB und AK) wurde Zustimmung signalisiert. Die Arbeit­gebervertretung (Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung) äußerte sich sehr zurückhaltend und verwies auf eine Reihe von zu klärenden Punkten, die sie in den Stellungnahmen angeführt hatten (z. B. Zumutbarkeit und Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen).

Die dritte Gesprächsrunde fand am 26. Mai 2004 mit den Bundesministerien statt. Entgegen dem Regierungsübereinkommen und entgegen der Aufforderung im Vorbegutachtungsver­fahren hat KEIN Ministerium konstruktiv an einer Sammlung von bestehenden Diskriminierungen in geltenden Gesetzen mitgearbeitet.

Diese Gesprächsrunde verlief auch ohne konkretes Ergebnis. Einzig der Wunsch weitere Gespräche zu führen konnte aus den Wortmeldungen entnommen werden.

Wie geht es weiter?
Derzeit befindet sich der gesamte Ge­setzwerdungsprozess in einer schwierigen Phase. Obwohl von Anfang an klar war, dass der vom Sozialministerium vorgelegte Text nur ein Baustein zu einem umfassenden Behindertengleich­stellungsgesetz sein kann, ist zu befürchten, dass es der EINZIGE Beitrag dazu wird.

Statt einer kritischen Reflexion der unbefriedigenden Situation verlässt einige Verhandlungsteilnehmer der Mut und es gibt Wortmeldungen die meinen, es „wäre besser, dies zu be­schließen als gar nichts „. Realistisch betrachtet sind – laut Regie­rungsüberein­kommen (siehe unten) – fünf Punkte in einem Behindertengleich­stellungsge­setz umzusetzen. Der derzeit vorliegende Text erfüllt gerade mal einen Punkt und den eigentlich nur teilweise.

Wer so ein dürftiges Behindertengleich­stellungsgesetz haben will, handelt gegen die Interessen behinderten Menschen in Österreich, die ein schlagkräftiges Gesetz unbedingt brauchen.

Vergleich des vorliegenden Entwurfes mit den Zielen des Regierungsübereinkommen:

  • Erarbeitung eines Bundesbehinder­tengleichstellungsgesetzes unter Einbeziehung der Betroffenen, sowie Vorlage eines Bündelgesetzes auf Grundlage der Ergebnisse aus 1999 einer Arbeitsgruppe im Verfassungsdienst über die Diskriminierung behinderter Menschen in den verschiedensten Gesetzesmaterien – NICHT ERFÜLLT
  • Durchforstung der Berufsaus­bil­dungs-, Ausübungs- und Zugangsgesetze auf Diskriminierung behinderter Menschen – NICHT ERFÜLLT
  • Sicherstellung einer barrierefreien Nutzung bei Um- und Neubauten im gesamten öffentlichen Bereich inklusive des öffentlichen Verkehrs und der Verkehrsflächen – NICHT ERFÜLLT
  • Ermöglichung eines barrierefreien Zugangs zum e-government und e-learning – NICHT ERFÜLLT
  • Verbesserung der Voraussetzungen für Gebärden- und Lautsprache. – TEILWEISE ERFÜLLT
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