Wird Mediation anlässlich eines Schlichtungsvefahrens im Rahmen des Bundesbehindertengleichstellungsgesetz (BGStG) in Anspruch genommen, so bedarf es veränderter Rahmenbedingungen.
Neben der barrierefreien Zugänglichkeit der Räume betrifft dies ein verändertes Mediationssetting, wenn z. B. eine der Parteien sehbehindert, blind, gehörlos oder lernbehindert ist. Wie kommen Mediatorinnen und Mediatoren zu Unterlagen bzw. können Verträge in Brailleschrift anbieten?
Was gilt es zu beachten, wenn zu mediierende Partner Gebärdensprachdolmetschung brauchen? Was ist Persönliche Assistenz? Welche Rolle spielt diese im Mediationssetting? Die wichtigsten Do´s and Dont´s in Sprache und Ausdruck.
Viele Fragen und veränderte Ausgangsbedingungen, die in bisherigen Aus- und Fortbildungen für Mediatorinnen und Mediatoren kaum erwähnt oder beachtet wurden.
Nähere Infos und Anmeldung unter:
Barbara Oberndorfer, Tel.: 0699/15566887
Wildenhaggasse 52, 3423 St. Andrä-Wördern
barbara.oberndorfer@schritte.at
Hana Adam,
23.11.2006, 12:48
Es ist für mich als Schwerhörige wieder einmal nicht nachvollziehbar, warum im obigen Text zwar „sehbehindert, blind, gehörlos oder lernbehindert“ vorkommt, aber wie immer „schwerhörig“ völlig ausgelassen wird, von einer schwerhörigengerechten Raumausstattung wie zB IndukTionsanlage ganz zu schweigen. Traurig, traurig!