Gleichstellungsgesetz gefordert

"Trotz Verfassungsänderung werden behinderte Menschen tagtäglich diskriminiert" bringt es der Bürgerrechtler Martin Ladstätter von Selbstbestimmt Leben Österreich auf den Punkt.

Logo ÖAR
ÖAR

Ladstätter referierte auf der Tagung „2 Jahre Verfassungsänderung Art. 7 – Was nun?“ die von der ÖAR heute veranstaltet wird.

Im Sommer 1997 hat das Parlament einstimmig folgende Verfassungsänderung beschlossen: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden“ bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten Menschen und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.“

Auf der heutigen Tagung müssen behinderte Menschen eine ernüchternde Bilanz ziehen. „Ihre Situation hat sich trotz Verfassungsänderung nicht wesentlich geändert“, so ÖAR-Pressesprecher Andreas Oechsner. „Nach wie vor erleben behinderte Menschen Benachteiligungen in allen Lebensbereichen“.

Frank Mulcahy, Mitglied des europäischen Behindertenforums betonte in seinem Referat: „Das Ideal der Nichtdiskriminierung kann nicht im luftleeren Raum bestehen. Es beruht auf einem Gleichheitskonzept, welches wiederum in einer umfangreichen menschenrechtsbezogenen Sicht einer gerechten Gesellschaft eingebettet ist“.

Die Konsequenz dieser Analyse faßt der Jurist Mag. Michael Krispl zusammen: „Der einzig akzeptable Weg aus der täglichen Benachteiligung führt über ein Behindertengleichstellungsgesetz, das konkrete Ge- und Verbotsnormen enthält, die auch mit staatlichem Zwang durchgesetzt werden können.“

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich