Gleichstellungsgesetz unter der Lupe – und jetzt?

Im Auftrag des Sozialministeriums wurde das Gleichstellungsrecht für behinderte Menschen in Österreich auf die Effektivität überprüft - zumindest teilweise. Ein Rückblick.

Broschüre: Evaluierung Behindertengleichstellungsrecht
BMASK

Am 6. Juli 2005 wurde vom Nationalrat mit den Stimmen von ÖVP und BZÖ das Behindertengleichstellungspaket beschlossen und man versprach schon damals, die Auswirkungen des Gesetzes zu evaluieren.

SPÖ und Grüne brachten eine Reihe von Abänderungsanträgen ein, um das Gesetz zumindest noch teilweise zu verbessern, doch diese wurden alle niedergestimmt.

Lange angekündigte Evaluierung

Sowohl das Regierungsprogramm von 2007 als auch jenes aus 2008 sehen vor, sich mit der Wirkungsweise des Gesetzes zu beschäftigen und eine Weiterentwicklung durchzuführen.

Trotzdem passierte Jahre lang nichts und erst im Frühjahr 2012 (!) liegt nun endlich eine „Evaluierung des Behindertengleichstellungsrechts“ vor. (Bestellbar auch beim Broschürenservice des Ministeriums.)

Das Sozialministerium hat dafür zwei Studien in Auftrag gegeben. Die erste Studie zum Thema Schlichtungen an das NPO-Institut der WU Wien und die zweite zur rechtlichen Evaluierung an die Universität Salzburg.

Auf 387 Seiten werden einige Fragestellungen des Ministeriums beantwortet.

Lesenswert?

Wie Schlichtungen funktionieren, ob die Barrierefreiheit hergestellt wird, warum es keine Verbandsklagen gibt usw. sind die Themen, die ausführlich in dem Werk beschrieben werden. Nach dem Durchlesen des gesamten Werkes verfestigt sich der Eindruck, dass bisher schon bekannte Fakten abgedruckt sind.

Wer sich mit dem Thema nur am Rande beschäftigen will, für den ist der Bericht zu umfangreich. Für sehr Interessierte ist er aber schon sehr lesenswert, weil manche Fragen wirklich sehr genau und von verschiedenen Seiten beleuchtet werden.

Studien unnötig?

In keiner Weise! Wer noch immer an den Mythos eines guten Behindertengleichstellungsgesetzes glaubt, der wird nun mit einer vom Sozialministerium herausgegebenen, wissenschaftlichen Arbeit eines Besseren belehrt.

Schade ist aber, dass aufgrund der teilweise recht praxisfernen Fragestellung an die Beamten des Auftraggebers Sozialministerium Nebenschauplätzen viel Platz (beispielsweise Ausgestaltung der Entlohnung des Behindertenanwaltes und Vertretungsregelung) eingeräumt wurde, statt wirklich wichtigen Fragen nachzugehen.

So werden beispielsweise die Wechselwirkung zwischen Baurecht der Bundesländer und dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz sowie die Konsequenzen der Verschiebung der Umsetzung der Etappenpläne kaum besprochen.

Genug Material für Gesetzesüberarbeitung

Wer ernsthaft an einer Verbesserung des Behindertengleichstellungsgesetzes interessiert ist, findet in dem Bericht nun eine Reihe von Vorschlägen.

Wir werden in Zukunft über einzelne Aspekte der Ergebnisse im Detail informieren.

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0 Kommentare

  • … ich kann es nicht genug oft wiederholen: Gleichstellung(sgesetz) ist der falsche Name – Benachteiligungsverbot(sgesetz) wäre korrekter, da wir – Menschen mit Behinderungen nie gleichgestellt sein werden – vor allem wenn man über all den „Sparstift“ ansetzt und uns die Kosten vorgerechnet werden was diese „Krüppel“ nicht alles kosten – was eine sogenannte „Blindenampel“ – Gehsteigabsenkung – eine jährliche Pflegegeldwertanpassung (ca. 60 Mio Euro bei 2%) für den Staat kostet bzw. kosten würde – von der Persönlichen Assistenz bundesweit mit Rechtsanspruch auch für Eltern mit mehrfachbehinderten Kindern möchte ich weiter träumen…

  • @ein netter Mensch

    Der „horizontal approach“ (Gleichstellung sämtlicher geschützter Bereiche) stellt eine „“ideologische Mißgeburt““ aus Art 13 Amsterdamer Vertrag dar. Vielfalt erkennt man nicht im „grau in grau“ sondern in Buntheit und Andersartigkeit.
    Daher: MASSGESCHNEIDERTE Antidiskriminierung und nicht Grauschleier-Aufpfopfung durch „Buntheits-BeamtInnen“ !

  • Es waere schon viel gewonnen wenn „Behinderung“ einfach in die bestehenden Gleichstellungsgesetze aufgenmmen wuerde. Behındertengleıchstellungsgesetze koennten somıt ersatzlos gestrıchen werden. Zur Freude verschıedener Aktıvısten waere das eıne rechtlıche Besserstellung und eıne Inklusıon.

    @ Ladstaetter: Dıe Verschiebung der Umsetzung der Etappenpläne ıst nıcht Teıl der Studıe, weıl dıe Studıe voher beendet wurde.

  • Wen wundert es denn, dass im Juli 2005 noch keine freie Kapazität hierfür zur Verfügung war? —Zitat Beginn— SPÖ und Grüne brachten eine Reihe von Abänderungsanträgen ein, um das Gesetz zumindest noch teilweise zu verbessern, doch diese wurden alle niedergestimmt. —Zitat Ende—
    Die waren damals doch mit der Kreation von ganz anderen Gesetzen etc. etc. beschäftigt. Diese wiederum beschäftigen die Öffentlichkeit auch sieben Jahre danach in einer enthüllenden Art und Weise.