Gleichstellungskonvoi – „Bewegung Artikel 7“

Österreich braucht ein Behindertengleichstellungsgesetz, um das Staatsziel in Artikel 7 der Bundesverfassung, die umfassende Gleichbehandlung behinderter und nichtbehinderter Menschen in allen Bereichendes täglichen Lebens, wirksam umzusetzen!

Justitita mit Blindenstock
Krispl, Ulli

Der mit BGBl. I Nr. 87/1997 in Artikel 7 Abs. 1 des Bundesverfassungsgesetzes aufgenommene Zusatz für die Gleichstellung behinderter Menschen in Österreich lautet:

„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.“

Dieser Zusatz in Artikel 7 B-VG war ein großer Erfolg der österreichischen Behindertenbewegung.

Aber: Er hat keine direkte Wirkung auf die alltäglichen Lebensbereiche behinderter Menschen.

Österreich braucht daher ein Behindertengleichstellungsgesetz!

Die „Bewegung Artikel 7“ sind all jene Menschen, die für die Forderung nach einem Gleichstellungsgesetz demonstrieren wollen; die „Bewegung Artikel 7“ will mit dem sogenannten „Gleichstellungskonvoi“, einem Demonstrationszug von Kraftfahrzeugen mit dem Veranstaltungsbus des „Marsch durch Europa“ an der Spitze, die österreichische Regierung und die politischen Parteien an ihr politisches Versprechen und das Staatsziel in der Verfassung erinnern, die Gleichstellung behinderter Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten. Die „Bewegung Artikel 7“ demonstriert für die Einsetzung einer Arbeitsgruppe im Bundeskanzleramt, an der ExpertInnen aus der österreichischen Behindertenbewegung beteiligt sind, um endlich mit der Ausarbeitung eines Behindertengleichstellungsgesetzes zu beginnen.

Der Gleichstellungskonvoi wird an folgenden Tagen und Orten stattfinden:

  • Samstag, 15. Februar 2003: Kärnten – Treffpunkt um 19:00 am VEZ-Parkplatz Villach; die Fahrt geht zum ORF-Landesstudio in Klagenfurt.
  • Sonntag, 16. Februar 2003: Steiermark – Treffpunkt um 9:00 Uhr bei der A2 Raststation Bad St. Leonhard (Richtung Graz); die Fahrt geht zum ORF-Landesstudio in Graz.
  • Mittwoch, 19. Februar 2003: Wien – Treffpunkt um 8:00 Uhr am Parkplatz UNO-City in 1220 Wien; die Fahrt geht dann über die Reichsbrücke, Praterstern, Ringstraße zum Bundeskanzleramt am Ballhausplatz, wo eine Resolution für ein Behindertengleichstellungsgesetz an den Bundeskanzler übergeben wird.
  • Freitag, 21. Februar 2003: Linz – Treffpunkt um 8:00 Uhr bei der A1 Raststation Ansfelden; die Fahrt geht zum ORF-Landesstudio Oberösterreich.
  • Sonntag, 23. Februar 2003: Salzburg – Treffpunkt um 9:00 Uhr bei der A1-Raststation Salzburg nord; die Fahrt geht über die A1 und A10, die Abfahrt Salzburg süd zum ORF-Landesstudio Salzburg in der Nonntaler Hauptstraße.
  • Dienstag, 25. Februar 2003: Vorarlberg – Treffpunkt um 9:00 Uhr beim Merkur in Rankweil; die Fahrt geht durch die Dörfer zum ORF-Landesstudio Vorarlberg in Dornbirn.

In den ORF-Landesstudios wird den Intendanten die Broschüre „Gleichstellung jetzt!“ mit dem Ersuchen überreicht, diese berechtigte Forderung der behinderten Menschen nach einem Gleichstellungsgesetz einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen.

Mag. Michael Krispl (Verein Blickkontakt und Teil der „Bewegung Artikel 7“): „Durch Ihre Beteiligung am Gleichstellungskonvoi können auch Sie mithelfen, ein österreichisches Behindertengleichstellungsgesetz Wirklichkeit werden zu lassen. Kommen Sie einfach mit Ihrem Fahrzeug zu einem der Treffpunkte! Motivieren Sie Ihre Freunde, Bekannten und Familienmitglieder, ebenfalls für die Rechte behinderter Menschen zu demonstrieren!“

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