Gleichstellungsrechte JETZT!

"From Principles to Practice"

Gleichstellung jetzt!
BIZEPS

Betroffene aus 55 Staaten fanden sich bei einer Konferenz ein, bei der vom 22.-26. Oktober 2000 unter dem Titel „From Principles to Practice“ die Gleichstellungsrechte behinderter Menschen auf internationaler Ebene unter den verschiedensten Gesichtspunkten diskutiert wurden.

Die großartige Organisation der Veranstaltung zeigte sich auch in ihrer technischen Ausstattung: Es wurde in fünf Sprachen sowie in Gebärdensprache übersetzt, die Vorträge konnten auf einer Großbildleinwand und auf kleinen Bildschirmgeräten mitverfolgt werden und zusätzlich konnte noch der simultan geschriebene englische Text mitgelesen werden.

Schon bald kristallisierte sich heraus, daß behinderte Menschen in allen Ländern auf sehr ähnliche Weise diskriminiert werden: So ist etwa der erschwerte Zugang zur Ausbildung, die Diskriminierung am Arbeitsmarkt oder bei der Teilnahme am öffentlichen Leben ein weltweites Phänomen.

Den gravierenden Unterschied für die Betroffenen macht allein die Tatsache aus, ob in einem Land sanktionier- und einklagbare Gesetze gegen die Diskriminierung und für die Gleichstellung existieren oder ob man in einem Land ohne solche Gesetze lebt. Bei Sanktionen ist es ausschlaggebend, daß es für VerursacherInnen einer Diskriminierung wesentlich teurer sein muß, gegen das Gesetz zu verstoßen, als es einzuhalten.

Für uns überraschend war, daß viele der ganz jungen Demokratien (wie z. B. Uganda, Südafrika oder Ungarn) über höchst anerkannte gesetzliche Regelungen verfügen.

Aufgezeigt wurden auch die verschiedenen Wege des Zugangs zum Recht: Da sich herausgestellt hatte, daß die UN Standard Rules in der Praxis nicht ausreichen, gibt es massive Bemühungen zur Schaffung einer „UN Convention on the Rights of People With Disabilities“, über deren Umfang und Inhalt allerdings noch keine Einigkeit besteht.

Im EU-Bereich müssen Gesetze mit einheitlichen Rechtsmechanismen erlassen werden. Zur Frage von Gleichstellungsbeauftragten wurde festgehalten, daß diese der Legislative zugeordnet sein und mit Vetorechten ausgestattet werden müssen.

Kritisch angemerkt werden muß, daß entgegen den Appellen zur Einigkeit keine VertreterInnen der People First Bewegung an der Konferenz teilnahmen. Aufgrund des sehr dichten Programms kamen die informellen Kontakte leider zu kurz.

Für uns haben sich folgende Punkte als die wesentlichsten herausgestellt:

  • In jenen Ländern, wo es einklagbare Gleichstellungsgesetze gibt, haben diese auch zu einem Gesinnungswandel geführt, und behinderte Menschen haben dadurch in der Gesellschaft einen höheren Stellenwert erhalten
  • auch in Ländern mit guten Gleichstellungsgesetzen bleibt die Notwendigkeit von begleitenden und umfassenden sozialen Maßnahmen für eine Grundabsicherung
  • es darf keine gesetzlichen Regelungen ohne die direkte Mitwirkung der Betroffenen geben, diejenigen, welche von den Gesetzen betroffen sind, müssen sie auch selbst machen; entsprechend den Prinzipien der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung wird von den Betroffenen jegliche Fremdbestimmung abgelehnt
  • weitere internationale Treffen sind notwendig, um sich gegenseitig zu ermutigen, auf dem Weg zu Gleichstellungsgesetzen fortzuschreiten.
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