Gratweiner Gasthof schließt lieber, bevor er barrierefrei wird

Dass manche eher zähneknirschend Verordnungen zur Kenntnis nehmen, ist nichts Neues. In Österreich gehört ein bisschen Granteln ja dazu. Ein Kommentar.

Der Eingang zum Gasthaus Raab Rosegger-Stüberl. In den Fenstern Hängt ein Plakat dass aufgrund von Automatenverbot, Registrierkassapflicht, Rauchverbot, Kennzeichnungspflicht, Barriererefreiheit und, und und geschlossen ist!
Tobias Buchner

Aber dass man lieber zusperrt, anstatt sich Vorschriften anzupassen, verwundert dann doch etwas. Im Vorjahr sperrte das Gasthaus Raab in Gratwein, Graz Umgebung, zu. Über die Gründe für die Schließung gibt folgendes Schild Auskunft.

Auch Barrierefreiheit ist als Grund aufgelistet. Seit dem 1. Jänner 2016 müssen Gaststätten barrierefrei sein. Die Frist dafür dauerte insgesamt 10 Jahre. In dieser Zeit hätte man doch andere Lösungen für das Problem finden können als zu schließen.

Was die genauen Hintergründe für die Schließung sind, ob man sich bewusst gegen Barrierefreiheit entschieden hat, Geldmangel oder mangelnde Aufklärung die Gründe dafür waren, darüber kann an dieser Stelle nur gemutmaßt werden. Aufklärung in Sachen Barrierefreiheit hätte wahrscheinlich ein solches Szenario verhindern können.

Doch anstatt hilfreichen Tipps für Umbaumaßnahmen und Beihilfen herrschte schon im Vorjahr mancherorts eine gewisse Verweigerungshaltung.

Barrierefreiheit, wo sind wir denn?

Das fragte der ehemalige Niederösterreichische Landeshauptmann Erwin Pröll in einem ORF-Interview. In weiterer Folge bezeichnete er Maßnahmen wie Barrierefreiheit als etwas, das einen wesentlichen Kulturfaktor kaputt machen würde.

Ähnliche Haltungen ließen sich in der damaligen politischen Diskussion häufiger finden. Die Wirte wurden bedauert, anstatt sie über Barrierefreiheit oder etwaige Förderungen aufzuklären. Unter solchen Voraussetzungen kann natürlich keine positive Einstellung gegenüber Barrierefreiheit entstehen.

Wann erkennt man in Österreich endlich, dass Barrierefreiheit keine lästige Vorschrift ist, sondern ein Menschenrecht und eine Notwendigkeit von der irgendwann jeder von uns profitieren wird?

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2 Kommentare

  • Registrierkassenpflicht, Rauchverbot, … . Ja, Herrschaften, wo simmer dann, dass mir die Rechnungen nicht mehr in Stein meiseln dürfen und Kundschaft das Recht auf saubere Luft im Raum haben soll??

    Mein Mitleid hält sich stark in Grenzen! Ein Kneipenwirt, der zwar kassieren will, aber sein Haus so offensichtlich verkommen lässt: Risse, bröckelnder Putz, usw., der hat auch selbstverständlich kein Interesse an Gesetzeslage, die ihm immerhin zehn Jahre Zeit für deren Umsetzung lässt.

    Ein Schandfleck weniger und Rosegger kann auch aufhören in seinem Grab zu rotieren, wofür man seinen Namen missbraucht.

  • Die Überschrift: Gasthof schließt lieber bevor er barrierefrei wird – Das ist eine provokative Propaganda gegen Rollstuhlnutzer. Nicht die Einhaltung der Barrierefreiheit ist der Grund, sondern der gesetzliche Zwang der Behörden zur Registrierkassenpflicht, Raucherverordnung, Lebensmittelhygiene. KV-Entlohnung und uvam – solche Berichte zu veröffentlichen führt nur dazu, dass Bürger Menschen mit Behinderung dafür verantwortlich machen wenn Lokale in der Umgebung schließen müssen.