Grebien: Dreiwöchiger Sonderurlaub für alle pflegenden Angehörigen kommt

Regierung präzisiert in weiterem Antrag Bestimmungen

Heike Grebien
Parlamentsdirektion / PHOTO SIMONIS

„In der heutigen Sitzung des Nationalrats wird der Anspruch auf 3-wöchigen Sonderurlaub auch für pflegende Angehörige von Menschen mit Behinderungen beschlossen. Das ist ein wichtiger Schritt“, erklärt die Sprecherin der Grünen für Menschen mit Behinderungen, Heike Grebien, und weiter: „Dieser Sonderurlaub gilt, egal ob Kinder mit Behinderungen in eine Sonderschule oder eine inklusive Schule gehen. Die Sonderregelung gilt auch für erwachsene Menschen mit Behinderungen die bis zur Corona-Krise in Einrichtungen der Behindertenhilfe untergebracht waren und nun von ihren Angehörigen betreut werden.“

Es ist den Grünen ein besonderes Anliegen, dass wichtige Informationen zu Corona im Sozialministerium in Gebärdensprache präsentiert werden und auf der Homepage des Sozialministeriums Informationen in „Leicht Lesen“ verfügbar sind, damit viele Menschen an wichtige, barrierefreie Informationen kommen.

„Die aktuelle Situation um Corona fordert uns alle und es braucht Unterstützung auf allen Ebenen. Egal ob auf der politischen oder der familiären Ebene. Daher gilt mein größter Dank allen Betreuer*innen, Eltern, Angehörigen, Zivildiener*innen, Nachbar*innen und allen weiteren, die gerade besonders vulnerable Gruppen betreuen. Ihr leistet alle wertvollste Arbeit. Ihr seid meine Alltagsheld*innen!“, hält Grebien fest.

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7 Kommentare

  • Gefällt mir sehr gut wie komme ich an den Sonderurlaub?

  • So ganz verstehe ich es nicht. Mein Sohn ist 3, also geht noch nicht in eine Schule, hat PG3 (uA Herzfehler, also Risikogruppe) und ich muss weiterhin arbeiten (Supermarkt an der Kassa). Gilt das dann für mich oder nicht? Habe bis jetzt trotz fragen, bitten und betteln keine Sonderfreistellung bekommen..

  • Mein Pflegesohn hat PS2. Gilt das dann für mich/uns auch?

  • Ich pflege meine Demenz Kranke Mutter gilt das auch für mich ????

  • Gilt diese Regelung auch für Menschen, die ihre Angehörigen derzeit in einer 24 Stunden Betreuung haben und diese eventuell ausfallen würde? Bleiben die Förderungen (Zuschüsse: 24 h Betreuung) aufrecht?

    • Sieht nicht so aus. Im Gesetzestext steht: „Dasselbe gilt, wenn eine Betreuungspflicht für Menschen mit Behinderungen besteht, die in einer Einrichtung der Behindertenhilfe oder einer Lehranstalt für Menschen mit Behinderungen bzw. einer höher bildenden Schule betreut oder unterrichtet werden, und diese Einrichtung oder Lehranstalt bzw. höher bildende Schule auf Grund behördlicher Maßnahmen teilweise oder vollständig geschlossen wird.“