Grebien: Erhöhung der Zuverdienstgrenze ist Chance für Menschen mit Behinderungen

Nun wurde die Zuverdienstgrenze - ohne dabei die erhöhte Familienbeihilfe zu verlieren - angehoben.

Heike Grebien
Parlamentsdirektion / PHOTO SIMONIS

„Für Menschen mit Behinderungen ist die Erhöhung der Zuverdienstgrenze eine wichtige Maßnahme, um im Rahmen von Arbeitsversuchen einer Arbeit nachgehen zu können“, sagt Heike Grebien, Sprecherin der Grünen für Menschen mit Behinderungen, über die beschlossene Änderung im Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG).

Das FLAG regelt unter anderem die erhöhte Familienbeihilfe. Diese wird an Kinder mit „erheblichen Behinderungen“ ausgezahlt. Menschen, die vor dem 18. Lebensjahr eine erhöhte Beihilfe bezogen haben, erhalten diese unter bestimmten Voraussetzungen ohne Altersbegrenzung weiter: bei dauernder Erwerbsunfähigkeit oder einem Einkommen unter einer festgelegten Grenze.

Nun wurde die Zuverdienstgrenze – ohne dabei die erhöhte Familienbeihilfe zu verlieren – angehoben. Diese Änderung bedeutet für Menschen mit Behinderungen, dass sie bei einem Arbeitsversuch 1.070 statt max. 714 Euro pro Monat zur erhöhten Familienbeihilfe dazuverdienen dürfen. Das ist ein plus von 356 Euro.

Ein Arbeitsversuch ist der Versuch, einer Arbeit am sogenannten ersten Arbeitsmarkt nachzugehen. Diese Möglichkeit ist vor allem für Menschen, die vorher in einer Tagesstruktur tätig waren bzw. die den Status „erwerbsunfähig“ haben, vorgesehen. Diese Gruppe profitiert nun durch die Erhöhung der Zuverdienstgrenze.

„Hier wird ganz klar die Grüne Handschrift sichtbar, denn wir Grüne haben uns dazu verpflichtet, die Armut in Österreich zu bekämpfen. Und diese Teil-Maßnahme kann eine große Wirkung, vor allem auf die Geldbörse, haben“, zeigt sich Grebien erfreut.

„Ich sehe hier großes Potenzial und die Chance, echte Anreize für Menschen mit Behinderungen zu schaffen, sich mehr Arbeitsversuche zuzutrauen – dafür braucht es natürlich auch den kontinuierlichen Ausbau des Jobcoachings“, meint Grebien.

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Ein Kommentar

  • bin gespannt, ob das auch bei Frührente gelten wird.