Grebien: Führerscheingesetz-Novelle bringt klare Erleichterung für Menschen mit Behinderungen

Grüne: Verlängerung befristeter Führerscheine ab 1. August gebührenfrei

Rollstuhlfahrer tankt sein Fahrzeug
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„Mit der 22. Novelle des Führerscheingesetzes (FSG) kommen wir nicht nur einem langjährigen Anliegen der Volksanwaltschaft und der Behindertenanwaltschaft nach, sondern können eine klare Erleichterung für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen umsetzen“, freut sich Heike Grebien, Sprecherin der Grünen für Menschen mit Behinderungen, über den heute im Verkehrsausschuss des Nationalrats hierzu beschlossenen Antrag.

„Konkret geht es darum, dass Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, deren Führerschein dadurch befristet ausgestellt wird, bei einer Verlängerung von den Stempelgebühren und Verwaltungsabgaben befreit werden“, sagt Hermann Weratschnig, Verkehrssprecher der Grünen, und betont: „Das ist auch eine klare Maßnahme gegen die aktuelle Teuerung.“

Jedes Jahr sind etwa 20.000 Personen betroffen, die dafür eine Gebühr von jeweils 49,50 Euro entrichten müssen. Bereits vor Begutachtung wurden die Länder und die beteiligten Bundesministerien für Finanzen und Inneres eingebunden. Die Rückmeldungen waren beinah einhellig positiv.

„Die überwiegende Zustimmung zum Novellierungsvorhaben ist mehr als erfreulich. Dabei zeigt sich, dass eine Unterscheidung nach bestimmten Betroffenengruppen weder vom Verwaltungsaufwand her effizient wäre, noch ließe sich dabei eine grundrechts- und verfassungskonforme Lösung finden. Darum haben wir den Vorschlag für eine vollständige Befreiung von Gebühren in Fällen der Verlängerung befristeter Lenkberechtigungen gemacht“, erklärt Grebien.

Die Befreiung wird auch für jene Personen gelten, die bereits vor Inkrafttreten der Neuregelung einen Verlängerungsantrag gestellt haben, also vor dem 1. August, den die Regierungskoalition dafür ins Auge gefasst hat. Im Verkehrsausschuss wurde der Antrag einstimmig angenommen.

Diese Gebührenbefreiung begleitend werden einige weitere aktuelle und dringend notwendige Änderungen und Klarstellungen im Führerscheingesetz vorgenommen, wie Weratschnig ausführt: „Wir liefern eine Klarstellung zum bereits bestehenden Recht auf die freie Wahl der lokal zuständigen Behörden in Verfahren, die sich mit der Verlängerung und Umschreibung von Führerscheinen befassen. Außerdem präzisieren wir die Löschungsfristen im Führerscheinregister und bei der Fahrprüfungsverwaltung.“

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