Grebien/Grüne: Erleichterung bei Antragsprozess zur erhöhten Familienbeihilfe für Kinder mit Behinderungen

Novelle verringert Bürokratie und entlastet Eltern – Leistungen werden durch Valorisierung erhöht

Symbolbild: Antrag auf erhöhte Familienbeihilfe
Norbert Krammer

„Heute wurde im Nationalrat eine deutliche Vereinfachung und Beschleunigung des Antragsprozesses für die erhöhte Familienbeihilfe für Kinder mit Behinderungen beschlossen. Das freut mich sehr, weil diese Änderungen für sehr viele Menschen eine Erleichterung im ohnehin schwer zu bewältigenden Alltag bedeutet“, sagt Heike Grebien, Sprecherin für Menschen für Behinderung der Grünen, und ergänzt: „Die Betreuung der Kinder und die dafür nötige Bürokratie nehmen viel Zeit und Energie in Anspruch. Mit der Gesetzesnovelle stellen wir nun sicher, dass die dringend benötigte Unterstützung schneller und und unbürokratischer bei den Familien ankommt.“

Künftig soll der Behindertenpass als Nachweis der erheblichen Behinderung für den Erhalt der erhöhten Familienbeihilfe ausreichen. Die ärztliche Untersuchung für den Behindertenpass reicht als Grundlage, zusätzliche Untersuchungen und die gesonderte Vorlage von Unterlagen sind nicht mehr erforderlich.

Eine weitere wichtige Unterstützung ist die bereits beschlossene Valorisierung der Familienleistungen. Die erhöhte Familienbeihilfe beträgt derzeit 155,90 Euro pro Monat und wird zusätzlich zur Familienbeihilfe ausbezahlt. Ab dem 1. Jänner 2023 wird sie jährlich an die Inflation angepasst, das bedeutet im Jahr 2023 eine Erhöhung um 5,8 Prozent auf 164,90 Euro pro Monat. Davon profitieren rund 91.000 Kinder mit Behinderungen.

„Durch die Verfahrenserleichterungen und die erhöhten Leistungen werden Familien mit Kindern mit Behinderungen im Alltag entlastet. Das ist ein wichtiger Schritt zur besseren Unterstützung von Kindern mit Behinderungen und deren Eltern“, sagt Grebien.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Die Kommentarfunktion für diesen Artikel ist abgeschalten.

Ein Kommentar

  • Wieso „ärztliches“ attest ? Handicap ist querschnittsmaterie.