Grebien/Grüne: Von Pflegereform profitieren Menschen mit Behinderungen und alle Pflegeberufe

Pflegepaket sorgt für bessere Rahmenbedingungen im Pflegeberuf, Menschen mit Behinderungen und pflegenden Angehörigen bringt es zudem finanzielle Erleichterungen

Heike Grebien
Parlamentsdirektion / PHOTO SIMONIS

„Dass die erhöhte Familienbeihilfe nicht mehr auf das Pflegegeld angerechnet wird, ist ein großer und vor allem längst überfälliger Erfolg, der nun unter Regierungsbeteiligung der Grünen erfolgt. Von dieser Maßnahme profitieren rund 45.000 Personen“, zeigt sich Heike Grebien, Sprecherin für Menschen mit Behinderungen, begeistert.

Je nach Höhe der Pflegegeldstufe wird das ein beträchtliches Plus bedeuten. Bezog eine Familie beispielsweise für ihr Kind mit Behinderung erhöhte Familienbeihilfe und Pflegegeld der Stufe 1, wurden von den zustehenden 165,40 Euro monatlichem Pflegegeld 60,00 Euro abgezogen. Die Familie bekam also nur 105,40 Pflegegeld. Durch die Aufhebung der Anrechnung bekommt die Familie nun den vollen Betrag. Das ist eine faktische Erhöhung des Pflegegelds für diese Familie um 57 Prozent.

Bei Pflegestufe 3 und entsprechender Pflegegeldhöhe blieben bisher 415,20 Euro. Durch Entfall der Anrechnung bleibt nun das volle Pflegegeld von 475,20 Euro.

Darüber hinaus wird die Einstufung für das Pflegegeld für Menschen mit Demenz und schweren psychischen Beeinträchtigungen verbessert. Der Erschwerniszuschlag wird von 25 auf 45 Stunden erhöht.

Der neue Angehörigenbonus bringt Eltern, die ein Kind mit Behinderung (mit mind. Pflegestufe 4) pflegen, und selbst- oder weiterversichert sind, 1.500 Euro pro Jahr. Gleiches gilt auch für Angehörige, die ein Familienmitglied pflegen. Davon profitieren 12.000 Angehörige.

Die Verbesserung in Pflegeberufen gilt für alle Berufsgruppen der Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz und der Diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger:in. Und zwar unabhängig vom Setting, in dem sie arbeiten. Das bedeutet, dass genau jene, die in der Praxis Pflege ausführen – eben auch im Behindertenbereich – von diesen Änderungen umfasst sind.

Dass es in der Praxis aufgrund der unterschiedlichen Bedarfe einer Person, eine Abtrennung zwischen Pflege und Betreuung oftmals nicht möglich ist, ist ein Umstand, der verständlicherweise zu Unmut bei den Betreuer:innen ohne Pflegeausbildung führt. Deswegen wurde in der Vergangenheit unter Anleitung bzw. Anordnung einer Fachkraft dies möglich gemacht.

„Die Arbeit, die Betreuer:innen in der Behindertenhilfe leisten, ist eine unfassbar wichtige und unverzichtbare für alle. Und es ist auch eine Tatsache, dass die Gewerkschaften für Soziale Berufe sich schon lange für bessere Rahmenbedingungen einsetzen. Ich sehe hier die Bundesländer in der Verantwortung, sowie die Träger:innen selbst, Verbesserungen zu schaffen“, sagt Grebien.

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