Grüne: Bundesschulen müssen sich an der Inklusion beteiligen

Als wichtigen Schritt in Richtung schulische Inklusion begrüßen die Grünen die heutige Gerichtsentscheidung zugunsten des Klagsverbands zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern. Demnach haben an Bundesschulen alle Schüler:innen, die dies brauchen, einen Anspruch auf persönliche Assistenz.
„Wir freuen uns über diese klare Aussage“, sagt Heike Grebien, Sprecherin der Grünen für Menschen mit Behinderungen. „Persönliche Assistenz hilft Kindern und Jugendlichen genau dort, wo sie sie brauchen: sei es am Schulweg, beim Gang auf die Toilette oder bei der Bedienung von Geräten. Diese Unterstützung darf jedoch nicht auf körperliche Behinderungen oder auf eine hohe Pflegestufe beschränkt werden, wie es derzeit der Fall ist. Sie muss auch Kindern mit Sinnesbeinträchtigungen, etwa mit Autismus, zugänglich sein.“
Genau diese Gleichbehandlung hat das Gericht nun vom Bildungsministerium eingefordert. Diese Forderung unterstützt auch die Bildungssprecherin der Grünen, Sibylle Hamann, aus voller Überzeugung.
„Auch Bundesschulen, also Gymnasien und BMHS, müssen sich an der Inklusion beteiligen und dürfen diese Aufgabe nicht allein den Pflichtschulen überlassen“, betont Hamann und hält fest: „Auch Jugendliche mit Behinderungen haben ein Recht darauf, auf dem Bildungsweg ihr volles Potential auszuschöpfen.“