Änderung des Audio-Visuellen Mediengesetzes bringt Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen
Der Nationalrat hat Änderungen des Audio-Visuellen Mediendienstgesetzes und das neue ORF-Gesetz beschlossen. Diese beinhalten auch wichtige Neuerungen in Bezug auf die Barrierefreiheit.
Informationen müssen für Menschen mit Seh- und/oder Hörbeeinträchtigungen einfach zugänglich sein und es muss Angebote für Menschen mit Lernschwierigkeiten in Einfacher Sprache geben. In Krisen- und Katastrophenfällen sind Informationen so bereitzustellen, dass sie barrierefrei zugänglich sind.
Der ORF und andere Fernsehsender müssen Aktionspläne zum Ausbau ihrer barrierefreien Inhalte entwickeln. Menschen mit Seh- und/oder Hörbeeinträchtigungen sowie Menschen mit Lernschwierigkeiten werden in die Erstellung dieser Pläne eingebunden.
„Mit den heute beschlossenen Gesetzesänderungen wird Barrierefreiheit endlich viel präziser definiert. Sowohl für Menschen mit Seh- und/oder Hörbeeinträchtigungen als auch für Menschen mit Lernschwierigkeiten wird es jetzt viel mehr barrierefreie Inhalte geben. Mehr barrierefreies Fernsehen heißt mehr kulturelle Teilhabe. Das bedeutet besseren Zugang zu Informationen für Menschen mit Seh- und Hörbeeinträchtigungen und für Menschen mit Lernschwierigkeiten“, zeigt sich Heike Grebien, Sprecherin der Grünen für Menschen mit Behinderungen, erfreut.
So soll es beispielsweise mehr Nachrichtensendungen in Einfacher Sprache und Kindersendungen in Österreichischer Gebärdensprache geben. Das Angebot an barrierefreien Inhalten soll kontinuierlich ausgebaut werden. Der Ausbau wird überprüft und transparent gemacht.
„Der grausame Anschlag am 2. November in Wien hat gezeigt, dass Menschen mit Lernschwierigkeiten erst 24 Stunden später entsprechende barrierefreie Informationen in Leichter Sprache erhalten haben. Das war dramatisch für die Betroffenen. Es ist essentiell, dass alle Menschen informiert werden. Mit diesen Gesetzesänderungen wird dem nun Rechnung getragen“, sagt Grebien.