Grebien/Neßler: Einfacher zur erhöhten Familienbeihilfe für Kinder mit Behinderungen

Entschließungsantrag der Regierungsparteien fordert Verfahrenserleichterung bei minderjährigen Antragsteller:innen

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„Eltern mit Kindern mit Behinderungen sind in ihrem Alltag extrem gefordert. Die Betreuung ihrer Kinder nimmt viel Zeit und Energie in Anspruch. Gerade Mütter geben oft ihren Beruf auf, um für ihr Kind mit Behinderung da zu sein – es zu unterstützen, zu pflegen, zu fördern, zur Therapie und in die Schule zu bringen. Neben all diesen Aufgaben müssen noch viele Behördenwege erledigt werden, denn ein Kind mit Behinderung in Österreich groß zu ziehen bedeutet auch viel Bürokratie. Diese Bürokratie soll verringert und die Eltern dadurch etwas entlastet werden“, begründet Heike Grebien, Sprecherin für Menschen mit Behinderungen, das Ziel des gemeinsamen Entschließungsantrags der Regierungsparteien, der in der heutigen Plenarsitzung des Nationalrats eingebracht wurde.

Minderjährige Behindertenpassinhaber:innen müssen für die erhöhte Familienbeihilfe bislang einen zusätzlichen Nachweis bzw. ein Gutachten des Sozialministeriumservice erbringen, obwohl die Voraussetzungen für die erhöhte Familienbeihilfe und den Behindertenpass für minderjährige Antragsteller:innen ident sind.

Dieses Verfahren soll nun vereinfacht und beschleunigt werden: Wenn Kinder mit Behinderung einen Behindertenpass haben, und der Grad der Behinderung von 50 Prozent damit bereits festgestellt wurde, soll die Notwendigkeit des zusätzlichen Gutachtens entfallen.

„Wir sind dabei, Abwicklungen rund um alle Familienleistungen zu digitalisieren und zu vereinfachen. Vom Projekt FABIAN, das Familien mühsamen Papierverkehr erspart und mit dem alle Schritte von der Beantragung bis zur Weitergewährung elektronisch und schnell abgewickelt werden, hin zur jetzigen Verfahrenserleichterung für die erhöhte Familienbeihilfe. Ziel ist es, Familien zu entlasten und das Familiensystem ins 21. Jahrhundert zu bringen“, sagt Barbara Neßler, Familiensprecherin der Grünen.

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