Menschen mit Behinderungen in Prozess einbinden und Finanzierung sicherstellen
Die Grünen haben bei der heutigen Sitzung des Menschrechtsausschusses einen Entschließungsantrag zur Forcierung der Erstellung und Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Behinderung 2022-2030 eingebracht.
Die Rechte von Menschen mit Behinderungen sind in einem Übereinkommen der UN-Behindertenrechtskonvention, das Österreich 2008 ratifiziert hat, festgehalten. In Folge dessen gab es für 2012-2021 den ersten Nationalen Aktionsplan (NAP) Behinderung, der die nationale Umsetzung von Maßnahmen zur Erfüllung des Übereinkommens beinhaltet.
Für die Erstellung eines zweiten NAP Behinderung für die Jahre 2022-2030 wurden bereits Schritte unternommen. Dafür wurden alle Ministerien sowie die Länder aufgefordert, Maßnahmen unter der Einbindung von relevanten Stakeholdern, zu entwickeln.
Um für weitere Maßnahmen Verbesserungen zu erzielen, hat eine im November 2020 veröffentlichte Studie Empfehlungen ausgearbeitet, welche es in der Erstellung und Umsetzung unbedingt zu beachten gilt. Und auch im Rahmen der ersten Staatenprüfung 2013 wurden seitens des UN-Komitees Empfehlungen formuliert, die in Österreich stärker zu berücksichtigen sind.
„Das Thema Menschen mit Behinderungen ist eine Querschnittsmaterie. Es ist zentral in allen Bereichen der Politik. Die Umsetzung der Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention muss von allen Ressorts mitgetragen und finanziert werden. Es ist eine Gesamtaufgabe aller Ministerien. Mit unserem Entschließungsantrag wollen wir dafür sorgen, dass dies qualitätsvoll, bedarfsgerecht und rasch geschieht“, sagt Heike Grebien, Sprecherin der Grünen für Menschen mit Behinderungen.
Der heute eingebrachte Entschließungsantrag fordert daher die Berücksichtigung der Empfehlungen des UN-Komitees zur Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention sowie der Empfehlungen der Evaluierung des NAP 2012-2021 bei der Erstellung und Umsetzung des neuen NAP 2021-2030.
Die transparente Darstellung des Ist-Zustandes sowie der Zielwerte der ressortbezogenen Maßnahmen sind durch Bestimmung von Indikatoren umzusetzen. In allen Schritten des Prozesses ist die Teilhabe und Mitsprache von Menschen mit Behinderungen unbedingt zu gewährleisten.
Ingrid Gruber-Seiberl
12.03.2021, 11:23
ich habe geteilt, werde in mails weiterversenden – da ich in meinem Umfeld mich permament für die Umsetzung der Teilhabe und deren weiteren Verbesserung einsetze!
Bitte könnte dieser Artikel auch in den Tageszeitungen und im Fernsehen veröffentlicht werden?! mit freundlichen Grüßen – Ingrid Gruber-Seiberl