Gross blitzte mit Klagebegehren ab

Der Standard: Der ehemalige Stationsarzt an der Wiener Euthanasie-Klinik "Am Spiegelgrund", Heinrich Gross blitzte im Wiener Landesgericht mit einer Privatanklage gegen Presse und ORF ab.

Heinrich Gross
APA

„Der Standard“ berichtet: „Das Klagesbegehren: Sie hätten die Unschuldsvermutung verletzt – gegen den 84-Jährigen ist ein Verfahren wegen neunfachen Mordes anhängig; es ruht wegen dessen Verhandlungsunfähigkeit. Die Zeitung hatte die Premiere des Dokumentarfilms „Am Spiegelgrund“ angekündigt und von „Spätfolgen jener Verbrechen, die der NS-Arzt . . . an den Patienten und Kindern des Spitals verübt hat“ geschrieben.“

„In Ö1 lief ein Beitrag über das Buch „Spiegelgrund“ von Johann Gross – der ehemalige Insasse berichtete von „Speib-Injektionen“ und „Schwefelkuren“. Es wurde überdies stets darauf hingewiesen, dass der Arzt die Vorwürfe zurückweist. Die Klage wurde abgewiesen, weil sich die Textstellen auf „Spiegelgrund“-Überlebende bezogen hätten und nicht auf von der Mordanklage umfassten Fakten. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.“, informiert „Der Standard“ weiter.

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