Gross: Die Mordanklage

Es war Mord in neun Fällen, behauptet Staatsanwalt Georg Karesch.

Heinrich Gross
APA

Die Opfer waren Kinder im Alter zwischen zehn Tagen und vierzehn Jahren. Die „nicht tauglichen“ Mitglieder der „deutschen Gesellschaft“ fielen dem „Euthanasie-Gesetz“ zum Opfer, dessen Zweck die „fürsorgende Tötung“ – nach anderer Lesart die „Normalisierung des Todes“ – war. An die 700 Kinder der Wiener Klinik „Am Spiegelgrund“ wurden zwischen 1939 und 1944 fürsorgend einem normalisierenden Tod zugeführt, berichtet „News“.

Die Anklage spricht von einer „Kindermordaktion“. Die städtische Fürsorgeanstalt „Am Spiegelgrund“ übte ab 1940 wegen ihrer perfekt organisierten Euthanasie „Vorbildfunktion“ aus.

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