Gross: Prozess fraglich

Am 21. März soll in Wien der Prozess gegen den 84-jährigen mutmaßlichen Euthanasie-Arzt Heinrich Gross beginnen. Ob es dazu kommt, ist abzuwarten.

Heinrich Gross
APA

Dem ehemaligen NS-Arzt, der nach dem Zweiten Weltkrieg als Psychiater und Gerichtsgutachter Karriere machte, wird in einer 57 Seiten starken Anklageschrift vorgeworfen, im Sommer 1944 an der Tötung geistig oder körperlich behinderter Kinder in der berüchtigten Wiener Euthanasieklinik „Am Spiegelgrund“ mitgewirkt zu haben. Neunfachen Mord als Beteiligter legt ihm die Anklagebehörde konkret zur Last. Hinter dem Prozess steht jedoch ein großes Fragezeichen, berichteten die Salzburger Nachrichten.

Gross war jedoch im Vorfeld von einem Sachverständigen für „bedingt verhandlungsfähig“ erklärt worden. Wörtlich hieß es im Gutachten: „Die Bedingungen, unter denen der Mann aus gerichtsmedizinischer Sicht an einer Gerichtsverhandlung teilnehmen kann, sind regelmäßige großzügige Pausen nach einer Verhandlungsdauer von bis zu zwei Stunden und optimalerweise die Beistellung einer Hilfsperson, die den Mann bei möglichen Schwindelanfällen im Zusammenhang mit Lageveränderungen unterstützen kann.“

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich