Im ersten NS-Euthanasieprozeß seit 1955 soll sich der ehemalige NS-Arzt Heinrich Gross wegen mutmaßlicher Beteiligung am Mord von neun behinderten Kindern verantworten müssen.
Am 21. März 2000 beginnt der auf zwei Wochen anberaumte Prozeß vor dem Wiener Straflandesgericht. Ein Gerichtsgutachten bestätigt die Verhandlungstauglichkeit des mittlerweile herzkranken 84jährigen Mannes, der im Sommer 1944 als Anstaltsarzt in der Wiener NS-Kindereuthanasie-Anstalt Am Spiegelgrund „Aufnahmeuntersuchungen“ vorgenommen und dadurch in weiterer Folge zur Tötung von Kindern beigetragen haben soll.
Bereits 1950 war Gross wegen der Mitschuld am Totschlag zu zwei Jahren schweren Kerkers verurteilt worden, allerdings wurde ein Jahr später der Richterspruch aufgehoben – wegen „nicht ausreichender Verdachtsmomente“.
Eine ehemalige Kollegin wird im anstehenden Verfahren Kronzeugin gegen Gross sein – ihren Angaben zufolge habe er „Todesbeschleunigungen“ vorgenommen. Den Medien konnte man zwischenzeitlich entnehmen, daß Versuche laufen, auch das oben erwähnte und 1951 eingestellte Verfahren gegen Gross neu aufzunehmen.