High Court: Recht auf würdevollen Tod
„Sie ist eine brillante Frau und ein großartiger Mensch – und es ist tragisch, dass sie so leiden muss.“ Beeindruckt zeigte sich Richterin Elizabeth Butler-Sloss nach einem Gespräch mit einer schwer kranken 43-jährigen Britin – und gab in einem Aufsehen erregenden Urteil dem Wunsch der behinderen Frau statt, das für sie lebenswichtige Beatmungsgerät abzuschalten, berichtet der Kurier.
Auf diese Weise könne die Patientin ihr Leben in Frieden und mit Würde beenden, begründete der High Court seine Entscheidung.
Die als Miss B. bezeichnete Sozialarbeiterin – deren Name vom Gericht in Birmingham nicht bekannt gegeben wird – ist seit einer Schlagaderverletzung vor einem Jahr vom Hals ab gelähmt und kann nicht mehr selbstständig atmen.
Die Ärzte hatten sich aus ethischen Gründen gegen eine Abschaltung des Beatmungsgerätes ausgesprochen und weitere Therapien gefordert. Obwohl sich Miss B. geweigert hatte, sich an die Maschine anschließen zu lassen, hatten die Mediziner die lebensnotwendige Maßnahme durchgeführt. Dafür muss die Klinik nun für die Prozesskosten von 88.000 Euro aufkommen.
„Die Ärzte haben sich Miss B.s Entscheidung widersetzt“, argumentiert die Richterin. Die Mediziner sehen das anders: „Wir müssen das Leben schützen. Und wir haben gehofft, dass ihr Lebenswille im Lauf der Behandlung zurückkehrt.“