Logo der SPÖ

Grossmann: „Kein Anspruch auf Beseitigung und Unterlassung der Diskriminierung“

Betroffene werden an der "Durchsetzung ihrer Rechte behindert"

„Es ist kein schöner Tag für die Behinderten in diesem Land“, kritisierte SPÖ-Abgeordnete Elisabeth Grossmann am Mittwoch im Nationalrat mit Blick auf das Behindertengleichstellungs-Gesetz und darauf, dass „Recht haben und Recht bekommen nicht immer dasselbe ist“.

Das betreffende Gesetz laufe Gefahr, „zwar plakativ Rechte zu gewähren, die Betroffenen dann aber im Netz der Bürokratie hängen zu lassen, wenn sie sich auf die Rechte berufen“, übte die SPÖ-Abgeordnete heftige Kritik. Den Betroffenen werde nichts in die Hand gegeben, „um diese Rechte auch durchzusetzen“ – besonders hinsichtlich der „Beweisführung“ sei das vorliegende Gesetz zu kritisieren, da es nur „Beweiserleichterungen“ gewähre.

Selbst wenn die Beweisführung gelinge, seien die „Rechtsfolgen eher bescheiden“ – es würde nur „ein Vermögensschaden und eine Entschädigung für die persönliche Beeinträchtigung gewährt“. Allerdings gebe es „keinen Anspruch auf Beseitigung und Unterlassung der Diskriminierung“. Das mache deutlich, dass es den Regierungsparteien nicht darum geht, „das Leben von behinderten Menschen zu erleichtern“, so Grossmann.

Das Behindertengleichstellungs-Gesetz „behindert die Betroffenen an der Durchsetzung ihrer Rechte“ – da sei beschämend, schloss Grossmann.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich