Grünberg: Ein Job macht den Unterschied

All-Parteien-Antrag zur Stärkung der Inklusion von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt

Kira Grünberg
Parlamentsdirektion / PHOTO SIMONIS

„Wir bekennen uns zur gleichberechtigten und selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Bereichen des Lebens, wovon das Arbeitsleben ein ganz wesentlicher ist. Einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen, bedeutet nicht nur, sein eigenes Einkommen und damit finanzielle Unabhängigkeit zu haben, es bedeutet auch, sozial eingebunden zu sein und für das Geleistete wertgeschätzt zu werden. Ein Job macht den Unterschied“, betont Abg. Kira Grünberg, ÖVP-Bereichssprecherin für Menschen mit Behinderung, im Zuge der heutigen Nationalratsdebatte.

„Die Arbeitsmarktdaten sprechen eine deutliche Sprache: Die Arbeitslosigkeit unter Menschen mit Behinderung steigt wiederholt, selbst wenn sie gesamthaft sinkt. Nicht zuletzt aus diesem Grund setzt die türkis-grüne-Regierung einen Schwerpunkt auf Maßnahmen zur Stärkung eines inklusiveren Arbeitsmarktes“, führt Grünberg weiter aus und zeigt sich erfreut über den heute beschlossenen Antrag, der von allen fünf Parteien mitgetragen wird.

Der All-Parteien-Antrag aus dem Sozialausschuss enthält im Wesentlichen drei Maßnahmen, die darauf abzielen, das Arbeitsleben von Menschen mit Behinderung zu verbessern. Erstens geht es um die Tatsache, dass Menschen mit Behinderung oftmals vorschnell die Arbeitsunfähigkeit attestiert wird und sie nicht selten bereits in jungen Jahren in Pension geschickt werden, ohne die Arbeitsfähigkeit je erprobt zu haben.

In diesem Sinne sprechen sich die Abgeordneten dafür aus, die Feststellung der Arbeits(un)fähigkeit erst nach längerer Erprobungsphase und unter Rückgriff auf die zahlreichen Unterstützungsangebote von Arbeitsmarktservice und Sozialministeriumsservice erfolgen zu lassen.

Zweitens wird der Umstand thematisiert, dass in Werkstätten bzw. Tagesstrukturen tätige Menschen mit Behinderung zwar unfall-, nicht aber selbst kranken- und pensionsversichert sind. Gemeinsam mit den Bundesländern und den beteiligten Stakeholdern soll ein Fahrplan erarbeitet werden, sodass diese Gruppe der Menschen mit Behinderung künftig auch in die gesetzliche Kranken- und Pensionsversicherung einbezogen wird.

Schließlich, drittens, herrscht Einigkeit darüber, dass das Konzept der Persönlichen Assistenz zur alltäglichen Begleitung und Unterstützung von Menschen mit Behinderung besonders im Hinblick auf bundeseinheitliche Rahmenbedingungen einer Reform bedarf. Zur Finanzierung unter anderem der Persönlichen Assistenz soll die Schaffung eines Inklusionsfonds geprüft werden.

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Ein Kommentar

  • Dieser Vorstoß (Lohn, kranken- und pensionsrechtliche Absicherung) für Menschen in Beschäftigungsstrukturen ist sehr zu begrüßen. Wichtig ist es aber, dass die Regelungen bundeseinheitlich getroffen werden und nicht separate Regelungen pro Bundesland definiert werden.
    Bei der Mindestsicherung/Sozialhilfe gibt es noch immer Unterschiede abhängig vom Wohnsitz der Person. So erhält zB ein Mensch mit Behinderung, der in einer Behindertenwerkstätte arbeitet, und in Wien wohnt, Mindestsicherung, in NÖ jedoch unter exakt den gleichen Voraussetzungen nicht!!
    Auch müssen Eltern von Menschen mit Behinderung in NÖ einen ‚Elternbeitrag‘ dafür zahlen, dass ihre „Kinder“ (längst volljährig) in den Werkstätten arbeiten dürfen!!
    Diese Ungleichbehandlungen zwischen den Bundesländern müssen beendet werden!