Erweiterte Beurlaubungsgründe, Recht auf alternative Prüfungsmethoden, keine verpflichtende Mindeststudienleistung bei dauerhafter Behinderung

Die etwa 600 eingelangten Stellungnahmen im Zuge des Begutachtungsverfahrens zur Novelle des Universitätsgesetzes (UG-Novelle 2021) wurden im Detail durch- und in den Gesetzesentwurf eingearbeitet.
„Auch in Bezug auf Studierende mit Behinderung wurden einzelne Aspekte überarbeitet. Wir wollen faire Bedingungen schaffen. Fair heißt aber nicht, dass alles für alle gleich ist. Demzufolge sind Ausnahmeregelungen für Studierende mit Behinderung berechtigt, sodass aus den Rahmenbedingungen keine Nachteile erwachsen. Die Anzahl der Lehrveranstaltungen und der Umfang der Leistungen, die für einen erfolgreichen Studienabschluss zu erbringen sind, gelten für alle in gleichem Maße, ob mit oder ohne Behinderung“, betont Abg. Kira Grünberg, ÖVP-Sprecherin für Menschen mit Behinderung.
„Im Detail beinhaltet die Überarbeitung der UG-Novelle eine Erweiterung der Beurlaubungsgründe um den Grund der vorübergehenden Beeinträchtigung aufgrund einer Behinderung. Das kann speziell dann Entlastung schaffen, wenn vorübergehende behinderungsbedingte Schwierigkeiten oder gesundheitliche Probleme auftreten. Zudem gilt als Definition von Behinderung nun nicht mehr – wie ursprünglich in der Novelle vorgesehen – ein Behinderungsgrad von 50 Prozent, vielmehr orientiert man sich fortan am erweiterten Begriff von Behinderung aus dem Bundesbehindertengleichstellungsgesetz (BGStG), das keinen Grad festlegt, sondern sich an der Permanenz orientiert. Entsprechend dem BGStG gilt als ‚nicht vorübergehend‘ ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten“, erklärt Grünberg.
Das Vorliegen einer nicht vorübergehenden Behinderung erwirkt die Befreiung von der ab dem Studienjahr 2022/23 zu erbringenden Mindeststudienleistung von 16 ECTS innerhalb der ersten vier Semester. Zudem sind sowohl bei Prüfungen während des Studiums als auch bei Aufnahme- und Zulassungsverfahren zum Studium alternative, der jeweiligen Behinderungsart gerecht werdende, Prüfungsmethoden zu gewährleisten.
„Inklusion sollte nicht nur ein theoretisches Studienfach, sondern gelebte Realität sein. Die in der UG-Novelle vorgesehenen Erleichterungen für Menschen mit Behinderung motivieren und ermutigen in Zukunft hoffentlich noch mehr, ein Studium an den heimischen Universitäten und Hochschulen in Betracht zu ziehen. Einschlägige Beratungsteams zum Studieren mit Behinderung stehen an den jeweiligen Standorten gerne zur Verfügung“, so Grünberg abschließend.
Siehe: Informationen des Ministeriums, Erleichterungen für Studierende mit Behinderungen
Rudolf Franz Tischlinger
19.02.2021, 20:25
ich bin neugierig ob mein Anliegen bearbeitet wird.
Markus Ladstätter BIZEPS
22.02.2021, 09:28
Ich habe ihren Beitrag gelöscht, da er persönliche Daten enthielt sowie überhaupt nicht zum Thema des Artikels passte.
theresia haidlmayr
19.02.2021, 13:08
Ich möchte eigentlich zur Impfaktion Stellung nehmen und mich für den großen Einsatz aller Beteiligten bedanken, dass es in Wien so gut läuft für uns. Ich habe mich und meine Assistenzen angemeldet und wir bekommen am 24.2. unsere erste Teilimpfung. Wir sind sehr froh und glücklich darüber.
Danke nochmals an ALLE