Massive Verärgerung unter den Betroffenen verursacht die kürzliche Bestellung eines Behindertenbeirates in Tirol. Die Tiroler Grünen werden nun eine rasche Änderung beantragen.
Peinlich verlief bisher die Besetzung eines Beirates in Tirol, der die Gleichstellung behinderter Menschen fördern sollte. Wir berichteten über die verärgerten Reaktionen der Behindertenorganisationen und über ihre Überlegungen einen Gegenbeirat zu gründen.
Weder blinde, sehbehinderte, hörbehinderte noch gehörlose Menschen sind derzeit im Beirat vertreten.
Auch gibt es keine Menschen mit Lernschwierigkeiten oder behinderte Frauen im Beirat.
Die Grünen fordern daher nun einen neuen Anlauf für Gleichstellung und Selbstvertretung und beantragen, daß der § 34 des Tiroler Rehabilitationsgesetzes geändert werde, um eine Neubesetzung des Beirates zu erreichen. In so einem Behindertenbeirat müssen – nach Meinung der Grünen – mindestens die Hälfte der Mitglieder behindert sein. Weiters sei darauf Bedacht zu nehmen ist, daß zumindest im Einflußbereich des Landes eine paritätische Besetzung erfolgt.
Der derzeitige Beirat besitzt in dieser Zusammensetzung nicht die Kompetenz, die Landesgesetze auf diskriminierende Bestimmungen zu durchforsten, wie es von Landesrätin Gangl (SPÖ) angekündigt wurde. Er ist auch nicht in der Lage, eine Interessensvertretung der Behinderten darzustellen.
Er ist zudem auch nicht in der Lage, einheitliche Qualitätsstandards für die Arbeit im Behindertenbereich zu entwickeln und deren Einhaltung zu überprüfen. begründen die Grünen ihren Antrag und fordern, daß nach erfolgter Gesetzesänderung der Behindertenbeirat in der geänderten Zusammensetzung neu konstituiert werde.