Jarmer: Volksanwaltschaft bestätigt Mängel in der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Im Bericht der Volksanwaltschaft über das Jahr 2013 werden im Kapitel „Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen“ gravierende Mängel aufgelistet.
Sowohl die UN-Behindertenrechtskonvention als auch die EU fordern einen raschen Übergang von großen Institutionen zu gemeindenahen, kleinen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen. In Österreich fehlen dazu jedoch Konzepte und Strategien. Besonders erschwerend ist die fehlende Datenlage über die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen in Österreich.
„Dieses Versäumnis muss dringend beseitigt werden. Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben außerhalb großer Institutionen“, sagt die Behindertensprecherin der Grünen, Helene Jarmer.
„Menschen mit Behinderungen, die noch in großen Einrichtungen leben müssen, haben ein erhöhtes Risiko, Opfer von Gewalt zu werden. Gewaltprävention ist daher besonders wichtig und muss verstärkt werden. Dazu gehören auch die Stärkung der Autonomie der BewohnerInnen, Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungstrainings, Aufklärung und das Ausschöpfen von Entwicklungspotentialen“, erläutert Jarmer. „Empowerment ist der Schlüssel für Selbstbestimmung. Menschen mit Behinderungen müssen über ihre Rechte informiert werden und in alle sie betreffenden Entscheidungen, auch im Bereich Medizin, einbezogen werden.“
Die Volksanwaltschaft kritisiert ebenfalls die Praxis, in den Werkstätten der Behindertenhilfe keinen Lohn sondern nur ein Taschengeld in geringer Höhe auszubezahlen, auch dann, wenn die Einrichtungen durch den Fleiß und den Arbeitseinsatz von Menschen mit Behinderungen Überschüsse erwirtschaften.
„Ganz klar wird hier von der Volksanwaltschaft die Gefahr der Ausbeutung konstatiert. Schon seit Jahren weisen wir auf diese Missstände hin, es wurde auch eine Arbeitsgruppe im Sozialministerium eingerichtet, nur, wo bleiben die Ergebnisse?“, fragt Jarmer.