Schallmeiner warnt vor finanzieller Mehrbelastung für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen und fordert dringende Nachbesserung durch ÖGK

Ralph Schallmeiner, Sprecher der Grünen für Menschen mit Behinderungen, kritisiert beim neuen Selbstbehalt für Krankentransporte die unzureichenden Ausnahmen für Menschen mit Behinderungen.
Die Regelungen treten ab 1. Juli 2025 in Kraft. „Ich fordere die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) auf, die Regelungen dringend nachzubessern. Die aktuellen Bestimmungen bedeuten für viele Menschen mit Behinderungen sowie für ältere Personen in Einrichtungen eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung. Die vorgesehenen Ausnahmen greifen für diese Gruppen nicht weit genug.“
Als konkrete Beispiele nennt Schallmeiner Personen über 15 Jahre im ländlichen Raum, die etwa aufgrund körperlicher Schwäche einen längeren Weg zur nächsten Bushaltestelle nicht bewältigen können. „Diese Menschen haben künftig keinen automatischen Anspruch mehr auf einen Krankentransport. Sie wären vollständig auf Angehörige oder andere Unterstützungspersonen angewiesen. Fehlt diese Unterstützung, müssen sie die Transportkosten selbst tragen“, hält Schallmeiner fest.
Ein anderes – besonders problematisches – Beispiel ist die Regelung für Bewohner:innen von Alten- oder Behinderteneinrichtungen mit kognitiven Beeinträchtigungen wie Demenz, die aber nicht als gehunfähig gelten. Diese Menschen benötigen meist eine Begleitperson für öffentliche Verkehrsmittel, doch in vielen Einrichtungen fehlt es an Personal und Zeitressourcen, um diese Begleitung sicherzustellen.
„Für diese Menschen bedeutet es in Zukunft, dass sie bis zu 422,80 Euro zusätzlich im Jahr zahlen müssen, obwohl ihnen die Bundesregierung mit zig unsozialen Sparmaßnahmen bereits einiges abverlangt“, meint Schallmeiner, der auch auf einen weiteren Aspekt in der Sache verweist:
Selbst wenn ein Transport ärztlich verordnet wird, stellt der Selbstbehalt eine erhebliche finanzielle Belastung dar: Pflegeheimbewohner:innen müssen bereits bis zu 80 Prozent ihrer Pension für die Pflegeeinrichtung aufbringen. Da das Einkommen vor Abzug des Kostenbeitrags oft über der Grenze für die Rezeptgebührenbefreiung liegt, sind sie dennoch nicht befreit und müssen die Selbstbehalte zusätzlich bezahlen – obwohl ihnen nur wenig Geld zum Leben bleibt.
Gleiches gilt für erwachsene Menschen mit Behinderungen ohne eigenes Einkommen, etwa weil sie in einer Werkstätte arbeiten. Sind sie über die Eltern mitversichert – und liegen deren Einkommen über der Befreiungsgrenze, fällt auch hier der Selbstbehalt an, obwohl die Betroffenen selbst kaum finanzielle Mittel haben.
Schallmeiner appelliert daher eindringlich an die ÖGK, die Regelungen zu überarbeiten und gezielt auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen in Einrichtungen einzugehen: „Es darf nicht sein, dass ausgerechnet jene, die ohnehin schon stark belastet sind, durch neue Regelungen zusätzlich benachteiligt werden.“