Wählen ist ein Grundrecht - auch für Menschen mit Beeinträchtigung

Die Teilnahme an Wahlen ist ein wichtiges Grundrecht aller Bürgerinnen und Bürger. Das wird auch hervorgehoben durch Artikel 1 der UN-Konvention über die Rechte für Menschen mit Beeinträchtigungen.
„Wir treten seit Jahren für Chancengleichheit, einen bedarfsgerechten Ausbau bei Wohnen und Arbeit sowie der persönlichen Assistenz ein. Damit auch Menschen mit Beeinträchtigungen aktiv am politischen Leben teilnehmen können, müssen sie auch die Möglichkeit haben, wählen zu können“, stellt die Grüne Behindertensprecherin, LAbg. Ulrike Schwarz fest.
Leider ist es aber immer noch nicht selbstverständlich, dass es genügend verständliche Informationen rund um das Thema Wählen auch für beeinträchtigte Menschen gibt.
Aus diesem Grund haben wir versucht einen Leitfaden zu „Selbstbestimmt wählen“ zusammen zu stellen, diesen finden Sie auch unter ooe.gruene.at/wahlkarte als Download.
„Die Aufgaben von Landtag und Gemeinde werden verständlich erklärt. Der Wahlvorgang einfach beschrieben“, erklärt Schwarz die Vorteile dieser Broschüre.
Oft ist es auch sehr schwer für (lern)beeinträchtigte Menschen gute Grundlagen für eine Wahlentscheidung zu bekommen. Daher haben wir unser Kurz-Wahlprogramm in leichter lesen übersetzt. Dieses finden Sie unter ooe.gruene.at/partei/parteiprogramm auch als Download.
„Das Recht zu wählen ist das wichtigste demokratische Grundrecht für alle wahlberechtigten Menschen. Wir möchten Sie, als Interessensvertretung oder Betreuungsperson daher mit diesem Brief und den Beilagen unterstützen, damit auch interessierte Menschen mit Beeinträchtigung am 27. September 2015 wählen gehen und so auch einen wichtigen Beitrag zu gelebter Demokratie leisten“, so Schwarz abschließend.