Krismer: "Auftragsvergabe erfolgte entgegen der Empfehlung des Bundesvergabeamtes"
„Die Auftragsvergabe von Rollstühlen der NÖGKK steht im klaren Widerspruch zu dem Bescheid des Bundesvergabeamtes“, so kommentiert die Gesundheitssprecherin der NÖ Grünen, Dr. Helga Krismer-Huber, das Vergabeverfahren der NÖGKK an die Firma UTS in Schwechat.
Wie von den Grünen bereits im Frühjahr dieses Jahres kritisiert, treiben die Einsparungsmaßnahmen im Gesundheitsbereich immer wildere Blüten. Auch die NÖ Gebietskrankenkasse spielt dabei mit. So wurden alle im Besitz der NÖ Versicherten befindlichen Rollstühle verkauft, um sie dann teuer zurückzumieten. Krismer-Huber: „Das ist nicht nur eine Schlechterstellung für die Versicherten, sondern auch ein Schlag ins Gesicht der flächendeckenden Versorgung mit Rollstühlen durch regionale Anbieter.“
Nun stellt sich heraus, dass diese Vergabe mehr als zweifelhaft war. Firmen, die bei der Auftragsvergabe nicht zum Zug gekommen sind, haben das Bundesvergabeamt der Republik Österreich angerufen. Jetzt liegt der Bescheid des Prüfverfahrens des Bundesvergabeamtes am Tisch. Alle Bieter, so das Vergabeamt am 27.9.2005, sind nach Ansicht des Vergabeamtes auszuscheiden. Die Zuschlagentscheidung ist von der NÖGKK zurückzunehmen. Auszug aus dem Bescheid: „Es ist daher Aufgabe der Auftragsgeberin, die Zuschlagsentscheidung zurückzunehmen und die Angebote aller Bieter auszuscheiden.“
Die NÖGKK setzte sich allerdings über diesen Bescheid hinweg. Noch am selben Tag wurde der Zuschlag für den Verkauf von rund 10.000 Rollstühlen an die Firma UTS Geräte Service GmbH erteilt. „Ich bezweifle, dass diese Zuschlagsentscheidung überhaupt rechtsgültig ist“, so die Grüne Gesundheitssprecherin. Die Grünen befürchten nun einen langwierigen Rechtsstreit.