Grüne: Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention mangelhaft

Jarmer: Inklusion von Menschen mit Behinderungen wird auf die lange Bank geschoben

Helene Jarmer
GRÜNE

Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember stellen die Grünen fest, dass die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention mangelhaft ist.

„Besonders bei den wichtigen Punkten Inklusion und Diskriminierungsschutz herrscht seit Jahren Stillstand. Der dringend notwendige Inklusionsfonds für die Finanzierung einer bundeseinheitlichen Persönlichen Assistenz und anderer Maßnahmen wurde nicht realisiert. Das Behindertengleichstellungsgesetz ist äußerst zahnlos, weil ein Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch fehlt“, sagt die Behindertensprecherin der Grünen, Helene Jarmer.

Ein weiteres Beispiel ist die mangelnde Durchforstung der Verfahrensgesetze, danach, wer die Kosten für Dolmetschung in Österreichische Gebärdensprache trägt. 

„Was nützt eine Verfassungsbestimmung über die Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache ohne gesetzliche Regelungen dazu“, fragt Jarmer. „Besonders im Bildungsbereich bestehen hier gravierende Mängel. Gebärdensprache ist im Bildungswesen noch immer nicht angekommen“.

Ein wichtiger Teil der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wäre die Einführung der sogenannten unterstützten Entscheidungsfindung anstelle des bisherigen Modells der Sachwalterschaft, um Autonomie und Selbstbestimmung zu stärken.

„Derzeit liegt dazu ein Entwurf für ein Erwachsenenschutzgesetz vor, der in vorbildlicher Weise unter Einbeziehung von Betroffenen erarbeitet wurde. Statt diesen nun im Dezember zu beschließen, stoppt der Finanzminister den Beschluss. So kann es nicht weitergehen. Ich fordere Schelling auf, dieses wichtige und auch international beachtete Vorhaben nicht länger zu behindern. Vorrangig ist auch, dass alle Ministerien und auch die Bundesländer Verantwortung für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention übernehmen müssen“, betont Jarmer.

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