GRÜNE: Was soll das neue Chancengleichheitsgesetz im Burgenland beinhalten?

Am 8. März 2021 stellte die burgenländische Landtagsabgeordnete Regina Petrik (GRÜNE) eine schriftliche parlamentarische Anfrage an den Landesrat Leonhard Schneemann (SPÖ). Themen sind die Erarbeitung und die Inhalte des Chancengleichheitsgesetzes.

Regina Petrik
GRÜNE

Im Arbeitsprogramm der burgenländischen Landesregierung 2020-2025 wurde angekündigt, ein Chancengleichheitsgesetz zu erstellen. Dieses soll alle Teile des Behindertenrechts und alle Lebensbereiche der Betroffenen umfassen.

In einer Anfrage vom 8. März 2021 hob die burgenländische Landtagsabgeordnete Regina Petrik (GRÜNE) ebenfalls die Wichtigkeit der Inhalte und der Einbindung von Menschen mit Behinderungen hervor.

Die Anfrage „22 – 416“ von Landtagsabgeordneter Regina Petrik an Landesrat Leonhard Schneemann (SPÖ) ist auf der Homepage vom Landtag Burgenland nachzulesen.

Konkret beinhaltet die Anfrage folgende Punkte:

  • Was soll mit dem neuen Chancengleichheitsgesetz inhaltlich geregelt werden?
  • Werden Behindertenorganisationen des Landes in die Erstellung miteingebunden sein?
  • In welcher Weise ist der Monitoringausschuss des Landtags in den Erstellungsprozess miteingebunden?
  • Welche Organisationen genau werden miteingebunden sein?
  • Welche Fachleute werden miteingebunden sein?
  • Bis wann wird der Erstellungsprozess abgeschlossen sein?
  • Gibt es einen genauen Zeitplan?
  • Werden etablierte Behindertenorganisationen in die Beratungsstrategie des Landes für Menschen mit Behinderungen integriert?

Auftaktgespräch – aber (noch) keine partizipativer Diskussionsprozess in Sicht

Am 2. März 2021 gab es ein Auftaktgespräch mit BIZEPS, ÖZIV Burgenland und der WAG Assistenzgenossenschaft. Im Zuge des Auftaktgespräches forderte Martin Ladstätter, Obmann von BIZEPS, einen breiten Diskussionsprozess über die Inhalte des Chancengleichheitsgesetzes ein. Andere Organisationen wie zum Beispiel die WAG Assistenzgenossenschaft oder ÖZIV Burgenland betonten die Wichtigkeit der Einbindung von Menschen mit Behinderungen in die Erarbeitung des Chancengleichheitsgesetzes.

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Ein Kommentar

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