Grüne: Wichtigste Punkte der Konvention liegen weiterhin auf Eis

Jarmer: UN-Behindertenrechtskonvention – nach zehn Jahre endlich umsetzen, bitte

Helene Jarmer
GRÜNE

Heute feiert die UN-Behindertenrechtskonvention ihr 10-jähriges Bestehen. Zur aktiven Umsetzung dieser Konvention hat die österreichische Bundesregierung einen Nationalen Aktionsplan mit 250 Maßnahmen beschlossen, die bis zum Jahresende 2020 umgesetzt werden sollen.

Für die Grünen fällt die Bilanz der Umsetzung ernüchternd aus: „Umgesetzt wurden bis jetzt vor allem kleinere Punkte, die großen dringend notwendigen Reformen liegen auf Eis. Das liegt vor allem daran, dass Bund und Länder nicht wirklich zusammenarbeiten. Eine Zielvereinbarung für eine inklusive Behindertenpolitik konnte bisher nicht abgeschlossen werden. Auch die meisten Ministerien arbeiten zu wenig an der Umsetzung mit, die Budgets sind intransparent und es fehlen Indikatoren zur Zielerreichung“, kritisiert die Behindertensprecherin der Grünen, Helene Jarmer.

Anlässlich einer Staatenprüfung Österreichs durch die UNO formulierte der UN-Fachausschuss konkrete Handlungsempfehlungen, die bis 2018 umgesetzt werden müssen.

„Diese Handlungsempfehlungen sind zum großen Teil noch offen. Neben dem fehlenden übergreifenden gesetzlichen Rahmen zwischen Bund und Ländern fehlt unter anderem auch ein inklusiver Katastrophenschutz, die Verankerung eines Unterlassungs-und Beseitigungsanspruch im Behindertengleichstellungsgesetz oder ein Inklusionsfahrplan im Bereich Bildung“, informiert Jarmer.

Eine Harmonisierung der Persönlichen Assistenz durch bundeseinheitliche Regelungen ist bei den Finanzausgleichsverhandlungen gescheitert. 

„Ein Inklusionsfonds wäre eine gute Lösung für dieses Problem gewesen. Dieser wurde vom Finanzminister abgelehnt, auch weiterhin ist es also vom Wohnort abhängig, ob Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben führen können. Das ist einfach inakzeptabel“, meint die Grüne.

Ein weiterer wichtiger Teil der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention der ebenfalls in den Handlungsempfehlungen enthalten ist, ist die Einführung der sogenannten unterstützten Entscheidungsfindung anstelle des bisherigen Modells der Sachwalterschaft, um Autonomie und Selbstbestimmung zu stärken. 

„Derzeit liegt dazu zwar ein Entwurf für ein Erwachsenenschutzgesetz vor, der vom Justizministerium in vorbildlicher Weise unter Einbeziehung von Betroffenen erarbeitet wurde. Der Finanzminister hat sich jedoch geweigert, die Mittel dafür zur Verfügung zu stellen. Menschenrechte müssen in Österreich endlich ernst genommen werden“, fordert Jarmer.

„Österreich hat als einer der ersten Staaten die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert, die Umsetzung muss jetzt rasch und nachhaltig erfolgen. Zehn Jahre Stillstand sind genug.“

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich